Silentien
Was wird gefördert?
Gefördert werden Betreuungsmaßnahmen in Schulen des Primarbereichs. Dauer: mindestens zwölf Schulwochen mit mindestens drei Wochenstunden
Wer wird gefördert?
Träger öffentlicher Schulen und genehmigter Ersatzschulen
Wie sind die Konditionen?
Projektförderung: Festbetragsfinanzierung in Form einer Zuweisung/eines Zuschusses.
Mindestens zehn Teilnehmer an Grundschulen und mindestens acht an Förderschulen.
Festbetrag je Gruppe: 750 Euro. Beteiligung und Information der Erziehungsberechtigten, Übernahme der Leitung durch fachlich geeignetes Personal, möglichst ausgebildete Lehrkräfte, Lehramtsanwärter:innen und sowie Studierende für ein Lehramt im Hauptstudium, Einrichtung für ein Schuljahr.
Wo ist der Antrag zu stellen?
Durch den Schulträger bei der Bezirksregierung Münster
Wann ist der Antrag zu stellen?
Zum 31. März des jeweiligen Kalenderjahres
Was ist noch wichtig?
Der Antrag ist entsprechend dem Muster in der Richtlinie zu stellen.