Windader West: Veränderungssperre im Bereich südlich von Heiden
Münster/Heiden. Die Bezirksregierung Münster hat die erste Veränderungssperre für das Offshore-Vorhaben der Windader West der Amprion Offshore GmbH erlassen. Betroffen sind im Kreis Borken in der Gemeinde Heiden, Gemarkung Heiden, jeweils sieben Flurstücksteile in der Flur 52 sowie 55.
Die Veränderungssperre untersagt Veränderungen auf den vorgenannten Flächen, die den Wert wesentlich steigern oder die Umsetzung des geplanten Offshore-Vorhabens der Windader West erheblich erschweren. Insbesondere ist es verboten, die land- und forstwirtschaftliche Nutzung zu intensivieren, bauliche Anlagen zu errichten bzw. zu erweitern oder Leitungen zu verlegen. Die Veränderungssperre gilt ab dem 7. April 2026 für die Dauer von drei Jahren.
Die Veränderungssperre inklusive zugehöriger Karte ist aktuell auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster bis einschließlich 22. April 2026 unter www.bezreg-muenster.de/verfahren-und-bekanntmachungen/verfahrensuebersichten in der Rubrik „Energieleitungen“ unter dem Stichwort „Veränderungssperre – Windader West“ aufrufbar.
Zum Gesamtvorhaben Windader West gehören die vier Offshore-Netzanbindungssysteme Kusenhorst, Rommerskirchen 1, Rommerskirchen 2 sowie Niederrhein. Die Windader West soll die Offshore-Windenergie aus den Windparks in der Nordsee in die Verbrauchszentren von Nordrhein-Westfalen leiten. Der Trassenverlauf der Windader West wird erst mit dem Antrag im noch folgenden Planfeststellungsverfahren konkretisiert. Für den Bereich südlich von Heiden plant die Amprion Offshore GmbH eine Antragstellung für die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens im dritten Quartal 2028.