Erörterungstermin für Ausbau L 793 Münster-Wolbeck
Münster. Im Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Landesstraße (L) 793 hat die für das Verfahren zuständige Bezirksregierung Münster den Erörterungstermin festgesetzt: Der Termin findet am 16. und 17. April 2026 im Saal 1 des Dienstgebäudes der Bezirksregierung Münster, Domplatz 1–3, 48143 Münster, statt.
Vorhaben
Das Projekt umfasst den Ausbau der Landesstraße 793 durch die Neuanlage einer Busspur und eines Geh- und Radweges zwischen Münster und Wolbeck auf einer Länge von circa zwei Kilometer. Landschaftspflegerische Ausgleichsflächen entstehen in Münster und Havixbeck. Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen ist für das Vorhaben verantwortlich.
Erörterungstermin
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind die Träger öffentlicher Belange, Betroffene und Beteiligte, die zum Verfahren Stellung genommen haben. Medienvertreter:innen können zum Termin zugelassen werden, wenn keiner der Anwesenden Einwände dagegen hat.
Zu Beginn erfolgt eine allgemeine Information über das Planfeststellungsverfahren und den Erörterungstermin. Im Anschluss wird die Planung vom Vorhabenträger, dem Landesbetrieb Straßenbau NRW vorgestellt. Danach werden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange behandelt und anschließend folgt die Erörterung der Einwendungen Privater.
Weitere Informationen sowie eine detaillierte Tagesordnung sind im Internet auf der Seite der Bezirksregierung Münster unter dem folgenden Link veröffentlicht: Ausbau der Landesstraße (L) 793 Münster-Wolbeck | Bezirksregierung Münster
Das Verfahren
Ein Erörterungstermin dient innerhalb eines Planfeststellungsverfahrens dazu, das Vorhaben und seine Auswirkungen mit den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, den Trägern öffentlicher Belange und dem/der Vorhabenträger:in sachlich zu erörtern. Im Vordergrund stehen die Information über das Vorhaben und seine Auswirkungen sowie rechtliches Gehör für die Einwender:innen und für sie die Gelegenheit, ihre Bedenken persönlich zu erläutern und Anregungen zu geben. So soll eine tragfähige Grundlage für eine transparente Entscheidung geschaffen werden, die einen Ausgleich zwischen betroffenen öffentlichen und privaten Interessen anstrebt. Die Erörterung beinhaltet keine Entscheidung zur Sache. Diese ergeht nach Abwägung und Prüfung erst zu einem späteren Zeitpunkt.