Bezirksregierung
Münster

Velen – K11n Ostumgehung

Bodenordnungsverfahren Velen – K11n Ostumgehung

Verfahrensart:Bodenordnungsverfahren nach § 87 FlurbG (Unternehmensflurbereinigung) 
Aktenzeichen:4 09 06
Größe:140 ha
Zahl der Teilnehmer:innen:40

Verfahren

Die Bezirksregierung Münster hat mit Beschluss vom 29.12.2009 die Bodenordnung Velen -K11n- Ostumgehung eingeleitet.  

Die Stadt Velen hat am 29.05.2006 den Bebauungsplan Nr. 39 zum Neubau der Kreisstraße -K11n- als Satzung beschlossen. Die Kreisstraße -K11n- dient als Entlastungsstraße für den Ortsteil Velen der Gemeinde Velen. Sie bindet im nördlichen Bereich die Straße Klyer Damm, die Hochmoorstraße und im südlichen Bereich die Rekener Straße an.  

Für den Ausbau werden landwirtschaftliche Grundstücke in Anspruch genommen.  

Um Schäden für die Landeskultur zu vermeiden oder zu vermindern, beantragte die Enteignungsbehörde der Bezirksregierung Münster mit Schreiben vom 30.05.2008 bei der Flurbereinigungsbehörde, Dezernat 33 Ländliche Entwicklung, Bodenordnung, ein Flurbereinigungsverfahren unter Anwendung der §§ 87 – 89 FlurbG (Unternehmensflurbereinigung) durchzuführen. 

Im Rahmen dieses Flurbereinigungsverfahrens kann der durch den Ausbau bedingte Flächenbedarf, soweit dieser nicht durch Ankäufe gedeckt werden kann, auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt und damit die Flächeninanspruchnahme für den Einzelnen abgemildert werden.