Bodenordnungsverfahren Ramsdorf II – K55n Westumgehung
Verfahrensart: | Bodenordnungsverfahren nach § 87 FlurbG (Unternehmensflurbereinigung) |
Aktenzeichen: | 4 09 07 |
Größe: | 372 ha |
Zahl der Teilnehmer:innen: | 143 |
Verfahren
Die Bezirksregierung Münster hat mit Beschluss vom 29.12.2009 die Bodenordnung Ramsdorf II -K55n- Westumgehung eingeleitet.
Zweck des Verfahrens ist die Verwirklichung der Kreisstraße 55n, deren 2. und 3. Bauabschnitt im Verfahrensgebiet liegen. Die Planfeststellung dieses Straßenbauprojektes erfolgte über die Bebauungspläne Nr. 38 Abschnitte 1-3 der Stadt Velen.
Die Kreisstraße -K55n- dient als Entlastungsstraße für den Ortsteil Ramsdorf der Gemeinde Velen. Für den Ausbau werden landwirtschaftliche Grundstücke in Anspruch (z.B. An- und Durchschneidungsschäden) genommen.
Um Schäden für die allgemeine Landeskultur, u.a. für die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Grundstücke, zu vermeiden oder zu vermindern, beantragte die Enteignungsbehörde der Bezirksregierung Münster mit Schreiben vom 18.07.2007 bei der Flurbereinigungsbehörde, Dezernat 33 Ländliche Entwicklung, Bodenordnung, ein Flurbereinigungsverfahren unter Anwendung der §§ 87 – 89 FlurbG (Unternehmensflurbereinigung) durchzuführen.
Im Rahmen dieses Flurbereinigungsverfahrens wird der durch den Ausbau bedingte Flächenbedarf bereitgestellt.