Bezirksregierung
Münster

Bodenordnungsverfahren Laer-Holthausen

Verfahrensart:Bodenordnungsverfahren nach § 86 FlurbG (vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren) 
Aktenzeichen:23 03 2 
Größe:Rund 380 ha 
Zahl der Teilnehmer:innen:Rund 80 

Verfahren

Das Flurbereinigungsgebiet umfasst unwirtschaftlich geformten und teilweise zersplitterten ländlichen Grundbesitz. Daher sollen Flächen sinnvoll zusammengelegt werden. Da sich durch private Nutzungstausche landwirtschaftlicher Flächen die Besitzverhältnisse verändert haben und nicht mehr den Eigentumsverhältnissen entsprechen, sollen diese Veränderungen grundbuchlich nachvollzogen werden. Das vorhandene Wegenetz wird beibehalten und entsprechend des Erneuerungsbedarfs und Funktionalität in alter Lage neu ausgebaut. Damit einher geht die Anlage von Wegeseitengräben und wegebegleitenden Bepflanzungen. Vorhandene Landschafts- und Naturelemente sollen weitestgehend dauerhaft in ihrem Bestand gesichert, sinnvoll ergänzt und angereichert werden. Geplant ist ebenfalls die Anlage von Gewässerrandstreifen entlang der ganzjährig wasserführenden Gewässer wie z. B. der Steinfurter Aa.