Bezirksregierung
Münster

Bodenordnungsverfahren FMO K1n A1

Verfahrensart:Bodenordnungsverfahren nach § 87 FlurbG (Unternehmensflurbereinigungsverfahren)
Aktenzeichen:4 07 02
Größe:Rund 630 ha
Zahl der Teilnehmer:innen:Rund 50

Verfahren

Das Unternehmensverfahren FMO-K1n-A1wurde mit Beschluss vom 27.04.2007 eingeleitet. 

Der Kreis Steinfurt beabsichtigt, den Flughafen Münster/Osnabrück (FMO) über eine neue Kreisstraße K1n an die Bundesautobahn A 1 anzubinden. Da für die Ausführung dieser Straßenplanung ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen werden, beantragte die Bezirksregierung Münster als Enteignungsbehörde Anfang 2006 bei der Oberen Flurbereinigungsbehörde ein Unternehmensflurbereinigungsverfahren. Ziel dieses Verfahrens ist es 

  • dem Kreis Steinfurt die zur Ausführung der geplanten Maßnahme benötigten Grundstücke bereit zu stellen und
  • die durch den Straßenbau entstehenden Nachteile für die allgemeine Landeskultur, d. h. für die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Grundstücke (z. B. An- und Durchschneidungen) durch eine entsprechende Neuordnung der Grundstücke zu vermeiden.