Qualifizierung für die Fachrichtung Städtebau
Das Referendariat ist eine zweijährige eigenständige Zusatzqualifikation für Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen (mit und ohne Berufserfahrung) im Beamtenverhältnis auf Widerruf mit dem Ziel, diese als Führungskräfte zu qualifizieren und auf Leitungsfunktionen praxisgerecht vorzubereiten.
Aufbauend auf dem bereits durch das Studium erworbene technische Fachwissen und den Fähigkeiten, werden den Referendarinnen und Referendaren umfassende Kenntnisse vor allem in den Bereichen Verwaltung und Recht sowie Management und Führung vermittelt.
Die Bezirksregierung Münster ist Ausbildungsbehörde für die Fachrichtung „Städtebau“, die Bewerbungen sind jedoch zu richten an das
Bauministerium Nordrhein-Westfalen
Personalreferat Jürgensplatz 1
40219 Düsseldorf
E-Mail: bewerbung[at]mhkbd.nrw.de (bewerbung[at]mhkbd[dot]nrw[dot]de)
Einstellungstermine sind jeweils der 1. April sowie der 1. Oktober eines Jahres.
Bewerbungsvoraussetzungen
- Studium der Raumplanung, Stadtplanung, Stadt- und Regionalplanung oder eines vergleichbaren Studienganges,
- Aufbaustudium Städtebau/Stadtplanung im Anschluss an ein Studium der Architektur, des Bauingenieurwesens, des Vermessungswesens (Geodäsie), der Landespflege, der Geographie sowie weiterer vergleichbarer Studiengänge,
- Vertiefungsstudium mit Schwerpunkt Städtebau/Stadtplanung (Masterstudiengang) im Rahmen des Studiums der Architektur, des Bauingenieurwesens, des Vermessungswesens (Geodäsie), der Landespflege, der Geographie sowie weiterer vergleichbarer Studiengänge oder ohne eine Vertiefung „Städtebau“, sofern nachweislich im Rahmen der beruflichen Tätigkeit vergleichbare Qualifikationen erworben wurden.
Ausbildungsverlauf
Das Städtebaudezernat der Bezirksregierung Münster leitet und koordiniert die Ausbildung im Regierungsbezirk Münster. Die Ausbildung findet als „training on the job“ überwiegend durch praktische Mitarbeit in den Bau- und Planungsämtern der Städte, in der Bezirksregierung, Hospitationen in Fachbehörden sowie in übergreifenden, interdisziplinären Lehrgängen statt. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung durch schriftliche und mündliche Prüfungen sind die Absolventinnen und Absolventen berechtigt, die Berufsbezeichnung „Technische Assessorin“ oder „Technischer Assessor" zu führen. Weitere Informationen finden sich im Merkblatt im Downloadbereich.