Bezirksregierung
Münster

Zwischenlager Ahaus

Zwischenlager Ahaus

Das Zwischenlager Ahaus ist ein Zwischenlager zur Aufbewahrung von ausgedienten Brennelementen aus Atomkraftwerken und Forschungsreaktoren sowie von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen, die beim Betrieb und der Stilllegung von AKW anfallen.

Das Transportbehälterlager Ahaus ist ein Lager zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen und zur Lagerung von sonstigen radioaktiven Stoffen. Das Lager befindet sich auf dem Gebiet der Stadt Ahaus, etwa 3 Kilometer östlich des Stadtzentrums. Betrieben wird das Lager von der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH und der BZA Brennelement-Zwischenlager Ahaus GmbH.

Das Transportbehälterlager Ahaus wurde zwischen 1984 und 1990 errichtet. Die Lagerhalle besteht aus zwei durch einen Empfangs- und Wartungsbereich voneinander getrennten Lagerhallenhälften (Lagerbereiche I und II):

Der Lagerbereich I (AZA, Abfall-Zwischenlager Ahaus) dient bis auf weiteres der Zwischenlagerung von sonstigen radioaktiven Stoffen gemäß §12 Strahlenschutzgesetz. Für die Lagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen ist die Bezirksregierung Münster die zuständige Genehmigungsbehörde. In dieser Zuständigkeit hat die Bezirksregierung Münster am 17. Juli 2020 die Lagergenehmigung erteilt.

Der Lagerbereich II (BZA, Brennelemente-Zwischenlager Ahaus) dient derzeit der Aufbewahrung von Brennelementen gemäß § 6 Atomgesetz. Für die Genehmigung des Lagerbereichs II ist das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung zuständig.