Für alle gewerbsmäßigen Abfalltransporte gilt eine Kennzeichnungspflicht mit dem „A-Schild“. Vorne und hinten am Fahrzeug zeigen die rückstrahlenden weißen Warntafeln an, dass Abfälle transportiert werden / ©Bezirksregierung Münster
Für alle gewerbsmäßigen Abfalltransporte gilt eine Kennzeichnungspflicht mit dem „A-Schild“. Vorne und hinten am Fahrzeug zeigen die rückstrahlenden weißen Warntafeln an, dass Abfälle transportiert werden