Der Regionalplan Münsterland legt Windenergiebereiche fest, die in Summe das regionale Teilflächenziel für die Planungsregion Münster gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) in Verbindung mit Ziel 10.2-2 LEP NRW erfüllen.