Um Menschen, Wild- und Nutztiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre, Klima sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen, genehmigt und überwacht die Bezirksregierung Münster als obere Immissionsschutzbehörde komplexe Gewerbe- und Industrieanlagen.