Bezirksregierung
Münster

Wasserentnahme aus der Ems untersagt

Bezirksregierung untersagt Wasserentnahme aus der Ems

Münster. Um Tiere und Pflanzen zu schützen, untersagt die Bezirksregierung Münster die Wasserentnahme aus der Ems auf den Gebieten der Kreise Steinfurt und Warendorf und der Stadt Münster. 

03.07.2026

Das Verbot gilt ab Samstag, den 04.07.2026, für die Entnahme von Wasser mittels mechanischen oder elektrischen Pump- und/oder Saugvorrichtungen oder fahrbaren Behältnissen im Rahmen des erlaubnisfreien Gemeingebrauchs und des erlaubnisfreien Eigentümer- und Anliegergebrauchs. Hiervon ausgenommen sind das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. 

Die Verfügung wird zunächst, basierend auf der aktuellen Wetterprognose, bis zum Ende der Vegetationsperiode befristet. Mit dem wahrscheinlichen Ende länger andauernder Trockenperioden etwa ab Oktober wird die Ems voraussichtlich wieder ausreichend Wasser führen. Die Bezirksregierung Münster wird fortlaufend prüfen, ob eine Aufhebung oder Änderung dieser Allgemeinverfügung vorab geboten ist.

Die Einhaltung der Untersagung der Wasserentnahme wird überwacht. Eine Zuwiderhandlung gegen diese Allgemeinverfügung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Hintergrund 

Aufgrund der klimatischen Bedingungen haben sich in der Ems im Gebiet des Regierungsbezirkes Münster niedrige Wasserstände eingestellt. Das für Fische, Kleinstlebewesen und Pflanzen lebensnotwendige Wasserdargebot (Wassermenge, Wassertiefe) ist daher bereits beeinträchtigt und es besteht die Gefahr, dass die Gewässerbiozönose nachhaltig geschädigt wird. Die erlaubnisfreie und behördlich nicht regulierte Entnahme von Wasser im Rahmen des Gemeingebrauchs und des Eigentümer- und Anliegergebrauchs aus der Ems verstärken die bereits kritische Situation. 

Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie hier:

Die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Bezirksregierung Münster vom 03.07.2026 finden Sie unter folgendem Link: