Planfeststellungsverfahren zur B 64 – Ortsumgehung Warendorf
Münster/Warendorf. Wie bereits berichtet, hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW im Mai dieses Jahres die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens für einen Neubau der Ortsumgehung Warendorf im Zuge der B64, als Südumgehung Warendorf, bei der Bezirksregierung Münster beantragt.
Nach Prüfung der Antragsunterlagen startet die Bezirksregierung Münster als Planfeststellungsbehörde nun am 20. Oktober 2025 das Anhörungsverfahren mit der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen. Bürger:innen sowie die Träger öffentlicher Belange und die Naturschutzverbände haben ab diesem Datum die Möglichkeit, die Pläne und Fachgutachten einzusehen und im Rahmen der gesetzlichen Frist zu der Planung Stellung zu nehmen.
Mit dem Start der Beteiligung der Öffentlichkeit können dann auch die bereits im Vorfeld der Antragsstellung in der Öffentlichkeit diskutierten Vorschläge in das Planfeststellungsverfahren eingebracht werden. Im nächsten Schritt wird der Landesbetrieb Straßenbau NRW zu den vorgebrachten Aspekten Stellung nehmen und gegebenenfalls die Planunterlagen dementsprechend ändern.
Die Unterlagen sind in der Zeit vom 20. Oktober 2025 bis zum 19. November 2025 einschließlich im Internet u.a. auf der Seite der Bezirksregierung Münster einzusehen. Einwendungen können bei der Bezirksregierung Münster vom 20. Oktober bis zum 19. Dezember 2025 einschließlich erhoben werden. Es wird darum gebeten davon abzusehen, bereits vor Beginn des Anhörungsverfahrens Einwände vorzubringen, da diese nicht Teil des Verfahrens werden können.
Weitere Informationen zum Anhörungsverfahren können ab dem 09. Oktober 2025 der offiziellen Bekanntmachung u.a. auf der Internetseite der Bezirksregierung entnommen werden.
Für Bürger:innen, Bürgerinitiativen und Medienvertreter:innen bietet die Bezirksregierung Münster im Rahmen der verfahrensbegleitenden Kommunikation einen Online-Informationstermin zu Fragen rund um das Verfahren und die Verfahrensschritte an. Der Termin findet als Video-Konferenz am 14.10.2025 in der Zeit von 16 bis 17 Uhr statt. Bei Interesse melden Sie sich bitte mit dem Stichwort „Info B64“ per Mail bei pressestelle[at]brms.nrw.de (pressestelle[at]brms[dot]nrw[dot]de) an.