Bekanntmachung des geänderten Regionalplans Münsterland
Münster. Die Änderung des Regionalplans Münsterland zur Anpassung an den Landesentwicklungsplan (LEP NRW) und den Bundesraumordnungsplan für den Hochwasserschutz (BRPH) wurde heute (17. April) im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen bekannt gemacht und kann über folgenden Link abgerufen werden:
Mit der Bekanntmachung wird die Änderung des Regionalplans Münsterland gemäß § 10 Abs. 1 Halbsatz 2 Raumordnungsgesetz (ROG) wirksam.
Die Planunterlagen des geänderten Regionalplans Münsterland sind ebenfalls öffentlich einsehbar und können über folgenden Link abgerufen werden:
Zusätzlich kann eine ausgedruckte Fassung der Änderung des Regionalplans Münsterland einschließlich der weiteren nach § 10 Abs. 2 S. 1 ROG erforderlichen Unterlagen bei der Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3, 48143 Münster, eingesehen werden.