Newsletter Energiewende 06/2024
Mit Datum vom 14.06.2024 beantragten die Open Grid Europe GmbH (OGE) und die Nowega GmbH die Errichtung sowie den Betrieb der Leitung Dorsten-Marl (DoMa) Nr. 500/000/000. Die Vorhabenträgerinnen beabsichtigen, die Wasserstoffleitung auf der Strecke von der Station Dorsten bis zum Chemiepark Marl zu errichten.
Nach Antragseingang hat die Bezirksregierung – Dezernat 25 (Verkehr, Energieleitungen) – am 20.06.2024 das sogenannte Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Mit einem Planfeststellungsverfahren für Energieversorgungsleitungen wird entschieden, ob die Errichtung und der Betrieb oder die Änderung von bestimmten Hochspannungsleitungen, Gas- oder Wasserstoffleitungen unter Auflagen zugelassen werden kann.
Im nächsten Schritt schließt sich ein besonderes Beteiligungsverfahren an. Hierzu werden die Planunterunterlagen einen Monat lang im Zeitraum vom 03.07.2024 zu 02.08.2024 auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster zur allgemeinen Einsicht ausgelegt. Die Auslegung wurde vorher ortsüblich durch die Städte Dorsten, Haltern am See, Marl, Recklinghausen und Telgte, die von dem Vorhaben betroffen sind, bekanntgemacht. Beteiligte sind neben der Öffentlichkeit die Träger öffentlicher Belange (TöB) sowie die Naturschutzvereinigungen und Verbände.
Jede Person, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, können im Anhörungsverfahren zur DoMa bis zum 02.09.2024 Einwendungen erheben.
Alle eingehenden privaten Einwendungen und Stellungnahmen werden im Anschluss an die Vorhabenträgerinnen zur Gegenstellungnahme übermittelt. Ergibt sich für die Planfeststellungsbehörde ein Erörterungsbedarf, wird in einer mündlichen, nicht öffentlichen Verhandlung unter Leitung der Bezirksregierung mit den betroffenen Bürgern, TöB`s und den Antragstellerinnen erörtert (Erörterungstermin). Die Erörterung beinhaltet keine Entscheidung in der Sache.
Im Anschluss prüft die Planfeststellungsbehörde umfassend die Einhaltung der zwingenden rechtlichen Vorgaben, wägt die betroffenen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander ab und entscheidet über den Antrag.