Struktur-und Dorfentwicklung
Erscheinungsbild und infrastrukturelle Ausstattung der Dörfer sind wichtige Faktoren für die Lebensqualität im ländlichen Raum. Wirtschaftliche, demografische und sozio-kulturelle Veränderungen stellen die Dörfer und die dort lebenden Menschen vor große Herausforderungen.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt die Entwicklung von Orten und Ortsteilen bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner, die innerhalb der Gebietskulisse Ländlicher Raum Nordrhein-Westfalens liegen, mit Fördermitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und seit 2018 durch zusätzliche Finanzmittel aus dem Landeshaushalt Nordrhein-Westfalen. Ziel der Förderung ist es, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln. Die Maßnahmen sollen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur, zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete und zu einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen.
Ortskerne mit ihren vielfältigen Funktionen als Wohnquartier, Treffpunkt und identitätsstiftender Mittelpunkt nehmen dabei eine zentrale Rolle ein, aber auch Infrastrukturmaßnahmen für den ländlichen Fremdenverkehr sind ein wichtiges Element für die zukunftsfähige Entwicklung unserer Dörfer. Damit investiert die nordrhein-westfälische Landesregierung in die Zukunftsfähigkeit unserer Dörfer, Orte und Ortsteile – für jung wie für alt. Für Vereine und Kommunen. Für den Zusammenhalt und die Gleichwertigkeit von Lebensbedingungen.
Bitte setzen Sie sich vor einer Antragstellung mit uns in Verbindung (siehe Kontaktdaten), damit wir die Förderfähigkeit und die Wahrscheinlichkeit einer Förderung ausloten können.
Wann ist der Antrag zu stellen?
Förderanträge können vom 01. Februar 2025 bis zum 15. April 2025 digital eingereicht werden. Eine spätere Antragstellung wird technisch nicht möglich sein. Ein neues Antragszeitfenster wird voraussichtlich Anfang 2026 bekanntgegeben.
Bezeichnung Förderprogramm
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Struktur-und Dorfentwicklung des ländlichen Raums
Wer ist zuwendungsberechtigt?
a) Gemeinden, Gemeindeverbände, gemeinnützige juristische Personen
b) Natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, soweit nicht unter a) aufgeführt
Wo kann gefördert werden?
In Ortschaften mit bis zu 10.000 Einwohner, die sich innerhalb der Gebietskulisse Ländlicher Raum befinden (incl. des Außenbereichs der Ortschaft)
Was wird gefördert und mit welchen Konditionen?
- Maßnahmen zur Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen, Freiflächen sowie von Ortsrändern
- Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung und der Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen
- Mehrfunktionshäuser, Räume für die gemeinschaftliche Nutzung sowie Co-Working Spaces
- Maßnahmen zur Erhaltung regionaltypischer Bausubstanz
- Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen mit überwiegend lokalem oder regionalem Bezug einschließlich ergänzender Nebenanlagen und Ausschilderungen
- Maßnahmen land-und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz sowie deren Vorbereitung und Begleitung, insbesondere für Gewerbe-, Dienstleistungs-, Handels-, kulturell, öffentliche und gemeinschaftliche Zwecke, Umnutzung dörflicher Bausubstanz
- Initiierung, Begleitung und Einführung von IT-und softwaregestützten Lösungen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 7 der GAKG und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung
- Investitionen in die Schaffung, Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung stationärer und mobiler Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen sowie damit in Zusammenhang stehender Konzeptionen
- Hinweise auf Sehenswürdigkeiten, neue oder ersetzende Ausschilderungen von Wegen sowie Aufstellung oder Aktualisierung von Verweis- oder Erläuterungstafeln einschlich damit im Zusammenhang stehender Verweileinrichtungen
- Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von zur öffentlichen Nutzung vorgesehenen Ausstellungs-, Museums- oder anderer Gebäude zur Bereitstellung von Tourismusdienstleistungen
Konditionen?
Höhe der Zuwendung:
Die Höhe der Zuwendung ist abhängig vom Antragstellenden sowie vom Fördergegenstand. Die Förderhöchstsummen liegen entweder bei 50.000 Euro oder 250.000 Euro. Der Fördersatz liegt bei 35, 65, 70 oder 85 Prozent.
Es können nur Anträge für Maßnahmen gestellt werden, deren förderfähigen Kosten im Einzelfall mehr als 20.000 Euro betragen.
Wo ist der Antrag zu stellen?
Förderanträge können auf der Förderplattform förderung.NRW digital eingereicht werden
Welche Rechtsgrundlage besteht?
- Richtlinie zur Struktur- und Dorfentwicklung
- §§ 23 und 44 der LHO des Landes NRW
Weitere Informationen
Ziel der Förderung ist es, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln. Die Maßnahmen sollen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur, zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete und zu einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen. Mit den Mitteln der Struktur-und Dorfentwicklung sollen Maßnahmen umgesetzt werden, durch die die Einwohnerinnen und Einwohnern des ländlichen Raums unterstütz werden, den wirtschaftlichen, demografischen und sozio-kulturellen Veränderungen entgegenzutreten.
Die in allen 5 Bezirksregierungen Nordrhein-Westfalens zum Stichtag vorliegenden bewilligungsreifen Anträge werden im Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz nach landesweit einheitlichen Projektauswahlkriterien bewertet und anschließend im Ministerium anhand der erreichten Punktzahl zu einem landesweiten Ranking zusammengeführt. Die Bewilligung erfolgt gemäß den verfügbaren Haushaltmitteln anhand dieses Rankings.