Städtebauförderung
Die Städtebauförderung unterstützt die Städte und Gemeinden auf Grundlage integrierter Stadtentwicklungskonzepte (ISEK) bei der Umsetzung städtebaulicher Maßnahmen in den Zentren und Ortskernen, in Wohnquartieren mit besonderen sozialen und städtebaulichen Problemlagen oder bei der Entwicklung von Industrie-, Verkehrs- oder Militärbrachen.
Wer wird gefördert?
Städte und Gemeinden und – mit Zustimmung des Bauministeriums NRW – Gemeindeverbände
Was wird gefördert?
Die Fördergegenstände sind in der Städtebauförderrichtlinie 2023 festgelegt. Dazu zählen unter anderem:
- die Vorbereitung der Gesamtmaßnahme einschließlich Erarbeitung (Fortschreibung) integrierter städtebaulicher Entwicklungskonzepte,
- Maßnahmen des Klimaschutzes, zur Anpassung an den Klimawandel und zur Verbesserung der grünen Infrastruktur,
- Maßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze) und zur Erneuerung des baulichen Bestandes,
- Maßnahmen zur Revitalisierung von Brachflächen einschließlich Nachnutzung bzw. Zwischennutzung,
- Maßnahmen des städtebaulichen Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, zum Erhalt und zur Sicherung des bau- und gartenkulturellen Erbes sowie stadtbildprägender Gebäude,
- Maßnahmen der Barrierearmut bzw. -freiheit,
- Quartiersmanagement, Leistungen von Beauftragten, Beratung von Eigentümerinnen und Eigentümern,
- Beteiligung und Mitwirkung von Bürger:innen.
Wie sind die Konditionen?
Der Regelfördersatz beträgt 60 % und wird mit Zu- und Abschlägen von je 10 % zum Strukturausgleich für Arbeitslosigkeit und die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde verbunden. Die Berechnung erfolgt jährlich durch IT.NRW.
Die Förderquote in der Städtebauförderung beträgt somit 40 bis 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Wo ist der Antrag zu stellen?
Der Antrag für das jährliche Städtebauförderprogramm ist der Bezirksregierung als Bewilligungsbehörde ausschließlich in elektronischer Form an das zentrale Funktionspostfach staedtebaufoerderung[at]bezreg-muenster.nrw.de (staedtebaufoerderung[at]bezreg-muenster[dot]nrw[dot]de) zu übersenden. Für umfangreiche Anlagen kann auf Anfrage ein Datei-Uploadordner eingerichtet werden. Für die Antragstellung steht ein Antragsmuster zur Verfügung (siehe Downloads).
Wann ist der Antrag zu stellen?
Für die Aufnahme in das Programmjahr ist der Antrag in der Regel bis zum 30. September des Vorjahres zu stellen. Hierzu erfolgt jährlich ein gesonderter Programmaufruf auf der Internetseite des Bauministeriums NRW.
Welche Rechtsgrundlage besteht?
Die Förderung in den Bund-Länder-Programmen der Städtebauförderung erfolgt auf der Grundlage des Artikels 104 b Grundgesetz. Die Bundes- und Landesmittel sind für Fördergebiete bestimmt, die durch Beschluss der Gemeinde räumlich abzugrenzen sind (Gebietskulisse).
Die Förderung erfolgt des Weiteren insbesondere auf Basis der zwischen Bundesregierung und Landesregierung NRW abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung, nach den §§ 136 bis 191 BauGB, sowie den §§ 23, 44 LHO NRW und den dazugehörigen VVG.
Alle Maßnahmen werden auf Grundlage der Städtebauförderrichtlinie des Landes NRW beantragt. Ab dem Programmjahr 2024 gilt für alle Anträge zum Stadterneuerungsprogramm die neue Städtebauförderrichtlinie NRW 2023.
Zu den umfangreichen Neuerungen und Verfahrensänderungen stellt das Bauministerium NRW eine umfangreiche onlinebasierte FAQ-Liste zur Verfügung.
Weitere Informationen:
Die Städtebauförderung unterstützt die Städte und Gemeinden auf Grundlage integrierter Stadtentwicklungskonzepte (ISEK) bei der Umsetzung städtebaulicher Maßnahmen in den Zentren und Ortskernen, in Wohnquartieren mit besonderen sozialen und städtebaulichen Problemlagen oder bei der Entwicklung von Industrie-, Verkehrs- oder Militärbrachen. Von zunehmender Bedeutung ist dabei die Umsetzung von Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung.
Die Städtebauförderung wird in drei Programmachsen umgesetzt:
1. Lebendige Zentren (LZ) - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne: Mit Hilfe des Programms „Lebendige Zentren“ werden Stadt- und Ortsteilzentren als attraktive und identitätsstiftende Orte gestärkt und weiterentwickelt.
2. Sozialer Zusammenhalt (SZ) - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten: Das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ verfolgt die Ziele, städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligte Quartiere zu stabilisieren und aufzuwerten sowie Bevölkerungsgruppen zusammenzubringen und zu aktivieren, um den Zusammenhalt im Quartier zu stärken.
3. Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WNE) - Lebenswerte Quartiere gestalten: Das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ unterstützt Städte und Gemeinden bei der Bewältigung des wirtschaftlichen und demographischen Wandels in Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind.