NRW-Infrastrukturgesetz: Rund 1,5 Milliarden Euro fließen in den Regierungsbezirk Münster
Im Regierungsbezirk Münster sind Ende Januar die Bereitstellungsbescheide nach dem NRW‑Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 an alle Städte, Gemeinden und Kreise elektronisch versandt worden. Damit ist festgelegt, welche Summen den Kommunen in den nächsten Jahren zur Verfügung stehen. Insgesamt fließen rund 1,5 Milliarden Euro in den Regierungsbezirk. Die Zuweisungen schaffen langfristige Planungssicherheit und erweitern den Handlungsspielraum der Zuwendungsempfänger, insbesondere auf größere Investitionsvorhaben.
Mit dem Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG) stellt der Bund den Ländern insgesamt 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen und Klimaneutralität zur Finanzierung von Sachinvestitionen in Infrastruktur, die in die Aufgabenzuständigkeit der Länder und Kommunen fällt, bereit. Auf Nordrhein‑Westfalen entfallen davon rund 21,1 Milliarden Euro – das größte Investitionsprogramm in der Geschichte des Landes. Den Gemeinden und Kreisen stehen 60% (rund 12,7 Milliarden Euro) zur Verfügung: 10 Milliarden Euro pauschal und 2,7 Milliarden Euro über Förderprogramme des Landes.
Die Verteilung der pauschalen Mittel auf die Kommunen in NRW ergibt sich aus der Anlage zum NRW-Infrastrukturgesetz 2025-2036.
Wie sich die pauschalen Investitionsmittel auf die einzelnen Kommunen verteilen, ist in § 7 des NRW‑Infrastrukturgesetzes geregelt:
- 80 Prozent nach Einwohnerzahl,
- 10 Prozent nach der Fläche des Gemeindegebiets und
- 10 Prozent anhand des Kriteriums nach den Schlüsselzuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz der Jahre 2021 bis 2025.
Die Kreise erhalten zusätzlich 20 Prozent der Investitionsmittel, die ihren kreisangehörigen Gemeinden zustehen. Die genaue Summe, die jede Kommune abrufen kann, steht in ihrem individuellen Bereitstellungsbescheid und ist außerdem in der Anlage zum NRW‑Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 aufgeführt.
Die Kreise erhalten 20 Prozent der Investitionsmittel ihrer kreisangehörigen Gemeinden.
Die Fördermittel dienen der Unterstützung zentraler kommunaler Aufgaben, schwerpunktmäßig in den Bereichen
- Bildung und Betreuung,
- (energetische) Sanierung von Liegenschaften und Klimaschutz,
- Verkehrsinfrastruktur,
- Digitalisierung,
- Sport,
- Öffentliche Sicherheit und Krisenresilienz.
Kommunen sollen die zur Verfügung stehenden Investitionsmittel nach Möglichkeit wie folgt einsetzen:
- 50% für die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur,
- 20% für die Sanierung von Liegenschaften und
- 30% für die übrigen Investitionsbereiche.
Wenn keine Notwendigkeit zur Vornahme der Investitionen in der entsprechenden Höhe besteht, kann von diesen prozentualen Grenzen abgewichen werden. Hierzu bedarf es einer entsprechenden Erklärung der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten gegenüber der Bezirksregierung.
In NRW ist ein digitales Verfahren zur Verfügung gestellt worden, das die Verwaltung und Umsetzung der zugeteilten Förderbudgets erheblich erleichtert. Die Software “foerderplan.web” wurde speziell für die Bewirtschaftung von Landesfördermitteln des Landes NRW entwickelt, ihre Anwendung ist Mitte April gestartet. Ebenfalls steht ein FAQ-Katalog mit wichtigen Auslegungsfragen und Antworten zur Verfügung, der fortlaufend ergänzt wird.
Für die Abwicklung des Förderprogramms im Regierungsbezirk steht die Bezirksregierung Münster als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Weitere Details enthält die Pressemitteilung der Finanzverwaltung des Landes NRW vom 21. Oktober 2025.