Instandhaltung der verwaisten jüdischen Friedhöfe
Bezeichnung Förderprogramm
Zuschüsse für die Instandhaltung der verwaisten jüdischen Friedhöfe
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden sowie jüdische Kultusgemeinden.
Was wird gefördert?
Gemäß jüdischer Tradition ist der Friedhof ewige Ruhestätte für die Toten und darf deshalb nie „aufgegeben“ oder „aufgelassen“ werden. Vielerorts sind diese verwaist und werden nicht mehr belegt, da es keine Angehörigen mehr gibt. Der jüdische Friedhof stellt eine in die Landschaft eingefügte Gesamtheit dar und muss dauernd erhalten bleiben. Die Bezirksregierung Münster fördert eine der jüdischen Tradition entsprechende Erhaltung und Pflege der geschlossenen jüdischen Friedhöfe im Regierungsbezirk Münster.
Wie sind die Konditionen?
Die Förderung der jüdischen Friedhöfe erfolgt in Form einer Pflegepauschale von zurzeit 1,40 Euro pro Quadratmeter je Betreuungsfläche.
Wie läuft das Förderverfahren ab?
Die Bezirksregierung Münster teilt den einzelnen Städten und Gemeinden durch Zuwendungsbescheid mit, wie viel Förderung anhand der Betreuungsfläche für das jeweilige Haushaltsjahr zur Verfügung steht. Auf dieser Grundlage erstellen die Förderberechtigten einen Verwendungsnachweis mit den tatsächlich geleisteten Ausgaben.
Der Vordruck für den Verwendungsnachweis kann im Download-Bereich heruntergeladen werden.