Bezirksregierung
Münster

Ganztag Plus

Ganztag Plus

Außerunterrichtlicher Angebote im Primarbereich gebundener Ganztagsförderschulen

Bezeichnung Förderprogramm

Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote im Primarbereich gebundener Ganztagsförderschulen zur Ermöglichung eines rechtsanspruchserfüllenden Zeitrahmens („Ganztag Plus“)

Wer wird gefördert?

Träger öffentlicher gebundener Ganztagsförderschulen sowie Ersatzschulträger genehmigter gebundener Ganztagsförderschulen

Was wird gefördert?

Gefördert werden außerunterrichtliche Angebote im Primarbereich gebundener Ganztagsförderschulen („Ganztag Plus“), die einen Beitrag dazu leisten, die Ermöglichung eines rechtsanspruchserfüllenden Zeitrahmens nach § 24 Absatz 4 SGB VIII zu ermöglichen

Wie sind die Konditionen?

Projektförderung: Festbetragsfinanzierung in Form einer Zuweisung/eines Zuschusses.

Der Festbetrag beträgt im Schuljahr 2026/2027 1.541 Euro pro Schuljahr und Kind, sofern ein solches Angebot tatsächlich in Anspruch genommen wird. Der Festbetrag wird jedes Schuljahr jeweils zum 1. August, beginnend zum 1. August 2027, um jeweils 3 Prozent erhöht. Die Festbeträge werden auf volle Eurobeträge kaufmännisch gerundet.

Die Festbeträge werden nach Anmeldung je Schuljahr pro Kind gewährt. Bis zur vollumfänglichen Geltung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung gemäß § 24 Absatz 4 SGB VIII, beginnend ab dem 1. August 2030, gilt für die Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030 folgende Regelung: Sofern an einer Schule in einem Schuljahr weniger als fünf Kinder ein solches Angebot in Anspruch nehmen, wird ein Sockelbetrag in Höhe der Festbeträge für fünf Kinder zugrunde gelegt. Der Sockelbetrag entfällt ab dem Schuljahr 2030/2031. 

Wo ist der Antrag zu stellen?

Durch den Schulträger bei der Bezirksregierung Münster 

Wann ist der Antrag zu stellen?

Zum 31. März des jeweiligen Kalenderjahres. Für das Schuljahr 2026/2027 endet die Frist zur Einreichung der Anträge am 15. Juni 2026

Welche Rechtsgrundlage besteht?

§ 44 LHO i. V. m. RdErl. des MSJK v. 12.2.2003 i. d. F. v. 27.03.2024 (BASS 11 – 02 Nr. 19)

Was ist noch wichtig?

Der Antrag ist entsprechend dem Muster in der Richtlinie zu stellen. Die dort genannten Unterlagen sind dem Antrag beizufügen.