Bezirksregierung
Münster

Digitalisierung von Bauleitplänen

Digitalisierung von Bauleitplänen

Die Nordrhein-Westfalen-Initiative unterstützt Kommunen beim Schritt in die digitale Bauleitplanung.

Bezeichnung Förderprogramm 

Digitalisierung von Bauleitplänen 

Wer wird gefördert? 

Gemeinden und Gemeindeverbände im Land NRW 

Was wird gefördert? 

Förderfähig sind kommunale Ausgaben für die XPlanungs-konforme teil- oder vollvektorielle Digitalisierung von vor dem 31. Dezember 2019 erstellten Bauleitplänen unter Inanspruchnahme einer rahmenvertraglich gebundenen Auftragsnehmerin oder eines rahmenvertraglich gebundenen Auftragnehmers. 

Die digitalisierten Bauleitpläne haben darüber hinaus den Anforderungen des Gesetzes über den Zugang zu digitalen Geodaten Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Februar 2009 (GV. NRW. S. 84) zu entsprechen. 

Die o.g. Ausgaben sind auch für bei Inanspruchnahme eines Dritten zu den Förderkonditionen und Leistungen aus dem jeweils gültigen Rahmenvertrag förderfähig. Nicht förderfähig sind Personal- und/oder Gemeinkosten der Kommune. 

Wie sind die Konditionen? 

Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 50 v.H. der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben nach Maßgabe der §§ 23, 44 LHO. 

Wo ist der Antrag zu stellen? 

Der Antrag ist ausschließlich online zu stellen. Das Antragsportal finden Sie am rechten Seitenrand. 

Welche Rechtsgrundlage besteht? 

Als Rechtsgrundlage gelten die Fördergrundsätze zur Digitalisierung von kommunalen Bauleitplänen im Land Nordrhein-Westfalen, sowie die Landeshaushaltsordnung (LHO) NRW. 

Wer informiert weiter? 

Bezirksregierung Münster 
Dezernat 35 
Domplatz 1–3 
48143 Münster