Bezirksregierung
Münster

Corona-Wirtschaftshilfen

Corona-Wirtschaftshilfen

Mit den Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Bezirksregierung Münster als Bewilligungsbehörde Unterstützungsleistungen für Unternehmerinnen und Unternehmer zur Bewältigung der Pandemie bereitgestellt.

Die Antragsfrist ist für alle Programme bereits abgelaufen. Aktuell werden für die bewilligten Anträge die Schluss- bzw. Endabrechnungen geprüft.

Am 29. Oktober 2024 ist das neue Rückmeldeverfahren für rund 75.000 Empfängerinnen und Empfänger der NRW-Soforthilfe 2020 gestartet. Es betrifft nur Soforthilfe-Empfängerinnen und Empfänger, deren Förderverfahren bisher nicht abgeschlossen ist.

Programme der Coronawirtschaftshilfen

Während der Coronapandemie konnten Anträge in den folgenden Programmen gestellt werden:

  • NRW-Soforthilfe 2020
  • Überbrückungshilfen
  • November- und Dezemberhilfe
  • Neustarthilfen

Weitergehende Informationen finden Sie auf der Seite des Wirtschaftsministerium NRW und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Rückzahlung der Corona-Wirtschaftshilfen

Sofern Sie für die Rückzahlung der Corona-Wirtschaftshilfen eine Ratenzahlung beantragen möchten, ist dies online beim Wirtschafts-Service-Portal.NRW möglich. Sollten bei der Beantragung technische Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte an den Service Desk unter: wsp-support[at]digitales.nrw.de (wsp-support[at]digitales[dot]nrw[dot]de).

Neue Hotline-Rufnummer!

Aus technischen Gründen wird sich die Telefonnummer der Hotline für die Corona-Wirtschaftshilfen ändern. Ab dem 20.10.2025 erreichen Sie uns unter der neuen Nummer 0251 411-3405.