Erörterungstermin - AD Bottrop
Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Umbau des AD Bottrop (A2/A31)“ von A2 Betriebs-km 464+785 bis Betriebs-km 468+573 und A31 Betriebs-km 0+093 bis Betriebs-km 1+215 einschließlich weiterer notwendiger Folgemaßnahmen
| Vorhabenträgerin: |
|---|
| Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Westfalen – Außenstelle Bochum Philippstraße 3 44803 Bochum |
Erörterungstermin - Informationen zum Planfeststellungsverfahren
für den Umbau des AD Bottrop (A2/A31) von A2 Betriebs-km 464+785 bis Betriebs-km 468+573 und A31 Betriebs-km 0+093 bis Betriebs-km 1+215 einschließlich weiterer notwendiger Folgemaßnahmen auf dem Gebiet der Städte Bottrop und Gladbeck
- Anhörungsverfahren -
Die Bezirksregierung Münster führt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die o. a. Baumaßnahme gemäß § 17a des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit § 73 Absatz 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) einen Erörterungstermin durch.
In dem Termin werden die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu dem Plan mit denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, den Betroffenen, den Behörden und der Vorhabenträgerin (Autobahn GmbH des Bundes) sachlich erörtert.
Die Erörterung findet
vom 02.02.2026 bis zum 04.02.2026
im Förenkamp 27, 46238 Bottrop (Großer Saal),
statt.
An dieser Stelle sind zur zusätzlichen Information die Bekanntmachung sowie ein Informationsblatt zum Erörterungstermin inklusive detaillierter Tagesordnung bis zum 04.02.2026 einschließlich abrufbar.
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