Bezirksregierung
Münster

Erörterungstermin - AD Bottrop

Erörterungstermin - AD Bottrop

Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Umbau des AD Bottrop (A2/A31)“ von A2 Betriebs-km 464+785 bis Betriebs-km 468+573 und A31 Betriebs-km 0+093 bis Betriebs-km 1+215 einschließlich weiterer notwendiger Folgemaßnahmen

Vorhabenträgerin:
Die Autobahn GmbH des Bundes
Niederlassung Westfalen – Außenstelle Bochum
Philippstraße 3
44803 Bochum

 

Bekanntmachung

Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Umbau des AD Bottrop (A2/A31)“ von A2 Betriebs-km 464+785 bis Betriebs-km 468+573 und A31 Betriebs-km 0+093 bis Betriebs-km 1+215 einschließlich weiterer notwendiger Folgemaßnahmen

auf dem Gebiet

  • der Stadt Bottrop, Gemarkung Bottrop sowie Gemarkung Kirchhellen
  • und der Stadt Gladbeck, Gemarkung Gladbeck
     

- Anhörungsverfahren -

Die Bezirksregierung Münster führt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für das o. a. Bauvorhaben gemäß § 17a des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Ver-bindung mit § 73 Absatz 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) einen Erörterungstermin durch.

Die Erörterung findet vom 02.02.2026 bis zum 04.02.2026 an folgender Adresse statt: Förenkamp 27, 46238 Bottrop (Großer Saal).

Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen:

Montag, 02.02.2026, 10:00 bis 12:30 Uhr 
Themenbezogene Erörterung von Einwendungen Privater

  1. Planunterlagen
  2. Verkehr
  3. Klima und Landschaft

13:30 bis 16:30 Uhr 
Themenbezogene Erörterung von Einwendungen Privater

  1. Immissionen (Lärm und Luft)
  2. Sonstige Belange
     

Dienstag, 03.02.2026, 09:30 bis 12:30 Uhr 
Erörterung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen

13:30 bis 16:30 Uhr 
Erörterung der Einwendungen Privater, die durch eine ge-plante Grundstücksinanspruchnahme betroffen sind

Mittwoch, 04.02.2026, 09:30 bis 13:00 Uhr 
Erörterung der Einwendungen Privater, die durch eine geplante Grundstücksinanspruchnahme betroffen sind

Der Zeitbedarf für die Behandlung der einzelnen Tagesordnungspunkte kann nicht abgeschätzt werden. Bei Bedarf ist daher eine Verlängerung der Erörterung an den einzelnen Tagen über 16:30 Uhr bzw. 13:00 Uhr hinaus möglich. Falls erforderlich, wird die Erörterung über den 04.02.2026 hinaus oder an einem späteren Termin fortgesetzt.

In dem Termin werden die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu dem Plan mit denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, den Betroffenen, den Behörden und der Vorhabenträgerin (Autobahn GmbH des Bundes) sachlich erörtert.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Die Verhandlungsleitung kann Zuhörer:innen, insbesondere Vertreter:innen der Medien zulassen, wenn keine Berechtigte bzw. kein Berechtigter widerspricht. Teilnahmeberechtigt sind nachfolgend genannte Privatpersonen:

  • Einwender:innen (Personen, die schriftlich oder zur Niederschrift oder in elektronischer Weise Einwendungen erhoben haben),
  • Betroffene (Personen, deren Rechte oder Belange von dem Vorhaben berührt werden) sowie deren
  • gesetzliche Vertreter:innen, Bevollmächtigte und Sachbeistände (Bevollmächtigte haben ihre Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben) und
  • Vertreter:innen der am Verfahren beteiligten Behörden und Verbände.

Teilnehmende, die keine Einwendungen erhoben haben, haben ihre Betroffenheit beim Einlass plausibel zu erläutern. Zur Feststellung ihrer Teilnahmeberechtigung werden alle Teilnehmenden gebeten, sich bei der Eingangskontrolle mit einem Personalausweis auszuweisen.

Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet.

Es wird darauf hingewiesen, dass beim Ausbleiben einer oder eines Beteiligten auch in Abwesenheit dieser Person verhandelt werden kann, dass verspätete oder formunwirksame Einwendungen von der inhaltlichen Erörterung grundsätzlich ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss des Erörterungstermins beendet ist.

Die form- und fristgerecht eingegangenen Einwendungen werden auch dann im weiteren Verfahren berücksichtigt, wenn der/die Einwender:in nicht am Erörterungstermin teilnimmt.

Das Informationsblatt zum Erörterungstermin inklusive detaillierter Tagesordnung ist ab dem 20.01.2026 hier einzusehen: 

Downloads

Hinweise zum Datenschutz in Planfeststellungsverfahren finden Sie unter: