Auszeichnung für Bachelorarbeit bei der Bezirksregierung Münster
Münster/Nottuln. Die Bezirksregierung Münster freut sich über einen besonderen Erfolg aus den eigenen Reihen: Mitarbeiterin Jasmin Schul hat verschiedene Auszüge ihrer Bachelorarbeit „Die Renaissance des Vorverfahrens gem. §§ 68 ff. VwGO“ in einer renommierten Fachzeitschrift für öffentliche Verwaltung publiziert. Mit ihrer wissenschaftlichen Arbeit leistet sie einen wichtigen Beitrag zum fachlichen Diskurs.
Für die 30-jährige Jasmin Schul aus Nottuln ist die Veröffentlichung eine besondere Ehre. Mit einem solchen Echo auf ihre Abschlussarbeit hatte sie nicht gerechnet: „In der ersten Sekunde konnte ich das kaum fassen. Eine solche Gelegenheit ist wirklich einmalig.“ Auszüge aus der Bachelorarbeit wurden in zwei Ausgaben der DVP (Deutsche Verwaltungspraxis) aufgegriffen. Die Bezirksregierung Münster gratuliert herzlich zu diesem Erfolg.
Jasmin Schul absolvierte ihr duales Studium „Staatlicher Verwaltungsdienst“ bei der Bezirksregierung Münster. Während des Studiums wechselten sich vier theoretische Semester an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen und fünf Praxisabschnitte in verschiedenen Bereichen der Bezirksregierung Münster miteinander ab. Im Zuge eines Praxisabschnitts kam Jasmin Schul mit dem Vorverfahren, welches die Möglichkeit zum Widerspruch vor der Klage einräumt, in Berührung.
Ausgangspunkt der Abschlussarbeit war ein Praxisabschnitt im Dezernat für Corona-Wirtschaftshilfen. Dort fiel Jasmin Schul in länderübergreifenden Besprechungen auf, dass im Umgang mit dem sogenannten Vorverfahren deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern bestehen – insbesondere mit Blick auf die Klagezahlen. Diese Beobachtung weckte ihr Interesse und führte zur Entscheidung, das Widerspruchsverfahren und seine Entwicklung wissenschaftlich zu untersuchen.
In ihrer Thesis untersucht sie, ob das Vorverfahren nach seiner weitgehenden Abschaffung in den 2000er-Jahren eine „Renaissance“ erlebt. Die Analyse zeigt: Obwohl viele Bundesländer das Widerspruchsverfahren reduziert oder abgeschafft haben, bleibt es in der Praxis ein relevantes Instrument. Die Länder gehen dabei höchst unterschiedlich vor – von umfassender Beibehaltung über weitreichende Ausnahmekataloge bis hin zu fakultativen Modellen, bei denen Bürger:innen selbst entscheiden können, ob sie Widerspruch einlegen oder direkt Klage erheben möchten. Eine klare Systematik lässt sich aufgrund der Vielfalt der Regelungen kaum erkennen. Auch die Frage, ob das Vorverfahren Verwaltungsgerichte entlastet, lässt sich nicht eindeutig beantworten, da die Entwicklungen zwischen den Ländern stark variieren.