Freistellung von Bahnbetriebszwecken auf Grundstücken in der Gemeinde Beelen
Die Gemeinde Beelen beantragt die Freistellung von Bahnbetriebszwecken auf den Flurstücken 31 und 34, Flur 22 in Beelen.
Vorhabenträgerin: |
Gemeinde Beelen Warendorfer Straße 9 48361 Beelen |
Die Bezirksregierung Münster führt als zuständige Behörde das o. a. Verfahren nach § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) in der derzeit gültigen Fassung durch. Für die Grundstücke besteht kein Verkehrsbedürfnis mehr für die Aufrechterhaltung oder Weiterentwicklung der Eisenbahninfrastruktur und dieses ist auch langfristig nicht zu erwarten, so dass die Widmung dieser Flächen für Bahnbetriebszwecke nicht mehr erforderlich ist.
Der Antrag wird durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger angekündigt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der folgenden PDF-Datei zur öffentlichen Bekanntmachung.
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