Bezirksregierung
Münster

Personalrat Gesamtschulen, Sekundarschulen und PRIMUS-Schulen

Personalrat Gesamtschulen, Sekundarschulen und PRIMUS-Schulen

Der Personalrat für Gesamtschulen, Sekundarschulen und PRIMUS-Schulen vertritt Lehrkräfte und alle im pädagogischen Bereich Beschäftigten an unseren Schulen.

Vorsitzende:
Cordula Bahn, Tel.: 0251 411-4044
E-Mail: cordula.bahn[at]brms.nrw.de (cordula[dot]bahn[at]brms[dot]nrw[dot]de)
E-Mail Büro: gepr[at]brms.nrw.de (gepr[at]brms[dot]nrw[dot]de)

Stellvertretende Vorsitzende: 
Karin Wamba, Tel.: 0251 411-4429
E-Mail: karin.wamba[at]brms.nrw.de (karin[dot]wamba[at]brms[dot]nrw[dot]de)

Hakan Varol, Tel.: 0251 411-1170
E-Mail: hakan.varol[at]bezreg-muenster.nrw.de (hakan[dot]varol[at]brms[dot]nrw[dot]de)

Anne Kathrin Altevogt, Tel.: 0251 411-3055
annekathrin.altevogt[at]bezreg-muenster.nrw.de (annekathrin[dot]altevogt[at]brms[dot]nrw[dot]de)

Für Versetzungen zuständig:
Antje Adu, Tel.: 0251 411-1584
E-Mail: antje.adu[at]bezreg-muenster.nrw.de (antje[dot]adu[at]brms[dot]de)

Anne Kathrin Altevogt, Tel.: 0251 411-3055
annekathrin.altevogt[at]bezreg-muenster.nrw.de (annekathrin[dot]altevogt[at]brms[dot]nrw[dot]de)

Nagihan Varol, Tel.: 0251 411-3297
nagihan.varol[at]bezreg-muenster.nrw.de (nagihan[dot]varol[at]brms[dot]nrw[dot]de)

Bürozeiten:

Montag, Dienstag und Donnerstag: 10.00 – 16.00 Uhr;
Freitag: 10.00 – 14.00 Uhr
Sitzungstag: in der Regel der Mittwoch (das Telefon ist dann nicht besetzt)

Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner:innen finden Sie in der nachfolgenden Übersicht.

AGG Beschwerdestelle für den Schulbereich

Nach §13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) hat die Bezirksregierung Münster für alle Personen, die im Landesdienst an öffentlichen Schulen tätig sind - unabhängig davon, ob sie in einem Beamten- oder Tarifbeschäftigungsverhältnis tätig, Bewerberinnen oder Bewerber sind oder sich im Vorbereitungsdienst befinden - eine Beschwerdestelle zur Annahme und Prüfung von Verstößen gegen das AGG eingerichtet. Diese haben das Recht, sich zu beschweren, wenn sie sich vom Arbeitgeber, Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten wegen ihrer ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt fühlen. Denjenigen Personen, die von ihrem Beschwerderecht Gebrauch machen, dürfen dadurch keine Nachteile entstehen. Dies gilt auch für die sie unterstützenden Personen.

BAD Sprechzeiten

Für Lehrkräfte in NRW gibt es die Möglichkeit sich rund um die Uhr an 7 Tagen/Woche in psychosozialen Fragen anonym, kompetent und vertraulich beraten zu lassen: 0800/0007715

Vorgriffsstellen

Zur Deckung des künftigen Lehrkräftebedarfs in der Schulform Gymnasium in Verbindung mit der Umstellung auf G9 wurden mit Zuweisungserlass vom 20.07.2020 Vorgriffsstellen zur Verfügung gestellt, die vorübergehend bis zum 31.07.2026 insbesondere zur Deckung eines Bedarfs u. a. an unseren Schulformen genutzt werden sollen. Die Zuteilung dieser Stellen erfolgt durch die Bezirksregierungen.