Im Rahmen einer Pressekonferenz, an der unter anderem auch Regierungspräsident Andreas Bothe (2.v.l.) teilnahm, erläuterte die Bezirksregierung Münster heute den Stand in Sachen Unterrichtsversorgung im kommenden Schuljahr, auch mit Blick auf die einvernehmlichen Abordnungen von Lehrkräften.
Münster. Die Unterrichtsversorgung mit Lehrkräften, vor allem im Bereich der Grundschulen, stellt auch im Regierungsbezirk Münster weiterhin eine große Herausforderung dar und wird eine Daueraufgabe bleiben. Wie die Bezirksregierung Münster heute (17.6.) im Rahmen einer Pressekonferenz mitteilt, sind die Planungen der Unterrichtsversorgung an den Grundschulen im Regierungsbezirk Münster rund vier Wochen vor Beginn der Sommerferien abgeschlossen. Erfreulicherweise habe man es dank der Bündelung von Kräften und vor allem aufgrund der Bereitschaft und der Solidarität der Lehrkräfte geschafft, die Unterrichtsversorgung insgesamt zu verbessern, so die Bezirksregierung.
„Im kommenden Schuljahr gelingt es uns, alle Grundschulklassen an den insgesamt 405 Grundschulen im Regierungsbezirk mit einer Klassenleitung auszustatten.“, berichtet Regierungspräsident Andreas Bothe, um in dem Zusammenhang ausdrücklich zu betonen: „Alle dafür erforderlichen Abordnungen sind einvernehmlich erfolgt.“
Der Regierungspräsident dankte den betroffenen Lehrkräften ausdrücklich: „Nur dank Ihrer vorbildlichen Berufsauffassung, Ihres Einsatzes über das normale Maß hinaus und Ihrer Solidarität ist es möglich, dass jedes Kind an unseren Grundschulen im nächsten Jahr eine Klassenleitung und damit eine Bezugsperson hat. Dafür danke ich Ihnen aufrichtig.“ Außerdem dankte Bothe auch den Schulämtern, den Schulleitungen sowie den Personal- und Lehrerräten, „die den gesamten Prozess allesamt sehr konstruktiv begleitet haben.“
Im kommenden Schuljahr erfolgen insgesamt 124 Abordnungen aus dem Münsterland einvernehmlich an Grundschulen in die Bedarfsregion werden. Das entspricht in etwa der Größenordnung des vergangenen Jahres. „Dadurch, dass wir in diesem Jahr auf die sogenannten Kaskadenabordnungen verzichtet haben, sind im Vergleich zum vergangenen Schuljahr jedoch deutlich weniger Lehrkräfte direkt betroffen“, erklärte Bothe weiter.
Alice Lennartz, Dezernentin für Grundschulen bei der Bezirksregierung Münster, ging noch einmal näher auf das Verfahren ein: „Von den 124 Lehrkräften sind 44 Bestandslehrkräfte von Grundschulen und 15 Lehrkräfte anderer Schulformen, die für mindestens ein Jahr abgeordnet werden. Weitere 65 Lehrkräfte werden zudem mit ihrer Einstellung für drei Jahre in die Bedarfsregion abgeordnet.“ Die Dezernentin wies in dem Zusammenhang darauf hin, dass es sich bei den Genannten ausschließlich um schulamtsbezirksübergreifende Abordnungen handele.
Die Schulleiterin der Gelsenkirchener Grundschule Wiehagen, Margit Hirtzbruch-Dieker, stellte anschließend da, wie ihre Schule als eine von vielen in der unterversorgten Region von der Unterstützung durch die Lehrkräfte aus dem Münsterland profitiert. „Ohne diese Unterstützung wäre zum Beispiel unser Unterrichtsbetrieb in der jetzigen Qualität nicht aufrecht zu erhalten“, sagte die Schulleiterin und betonte noch einmal ihr Anliegen mit Blick auf die Bildungsgerechtigkeit: „Die Kinder werden in völlig unterschiedliche Begebenheiten hineingeboren. Da wünsche ich mir einfach, dass es zumindest im Bereich der Bildung für alle die gleichen Bedingungen und Chancen gibt.“
Und auch Doris Feldmann, die als Bezirkspersonalratsvorsitzende Grundschulen Münster die Beschäftigtenseite der Lehrkräfte vertritt, zeigte ihr Verständnis für die Notwendigkeit der Maßnahmen: „Bei allen Schwierigkeiten, die Abordnungen teilweise für die direkt betroffenen Lehrkräfte und auch für die abgebenden Kollegien einer Schule mit sich bringen, stehen wir als Personalrat im Sinne der Bildungsgerechtigkeit insgesamt hinter Maßnahmen, die eine Unterrichtsversorgung in allen Regionen des Bezirks gewährleisten“, so Doris Feldmann und ergänzte, dass vor dem Hintergrund der enormen alltäglichen Herausforderungen Abordnungen von Bestandslehrkräften eine zusätzliche Belastungsprobe darstellen. Auch die Personalratsvorsitzende dankte abschließend noch einmal allen betroffenen Kolleginnen und Kollegen für die Bereitschaft und deren Einsatz im Sinne der Sache.
Info: Es gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Bezirksregierung, überall im Regierungsbezirk für faire Bildungschancen zu sorgen. Das ist ein Gebot der Gerechtigkeit. Die Grundvoraussetzung dafür ist, dass an allen Schulen ausreichend Lehrkräfte zur Verfügung stehen, um den Unterricht sicherzustellen. Die vorhandenen Ressourcen müssen gezielt eingesetzt werden. Dazu setzt die Bezirksregierung unter anderem auch darauf, Lehrkräfte von personell besser ausgestatteten Schulen zeitweilig an Schulen mit besonders großem Personalbedarf abzuordnen. Ein solcher Ausgleich ist geeignet, besonders belasteten Schulen kurzfristig und wirksam zu helfen. Bei Abordnungen handelt es sich um eine Maßnahme, die bereits seit vielen Jahren auch in anderen Bereichen der Landesverwaltung stattfindet. Abordnungsentscheidungen werden von der Schulaufsicht auf der Grundlage klarer Kriterien und unter Beteiligung der Personalvertretungen getroffen. Es handelt sich stets um Einzelfallentscheidungen. Die Schulaufsicht berücksichtigt bei ihrer Entscheidung sowohl die Belange der betroffenen Lehrkraft als auch die Belange der abgebenden und aufnehmenden Schule. Von den 124 abgeordneten Lehrkräften haben 16 ihre Stammschule in der Stadt Münster, 40 im Kreis Steinfurt, 27 im Kreis Coesfeld, 20 im Kreis Warendorf, 21 im Kreis Borken.