Bezirksregierung
Münster

Projekte von 17 Kommunen mit rund 72 Millionen Euro bewilligt

Projekte von 17 Kommunen mit rund 72 Millionen Euro bewilligt

Münster. Regierungspräsident Andreas Bothe hat am Freitag (4. Juli) Förderbescheide mit einem Gesamtvolumen von rund 50,9 Millionen Euro an Vertreter:innen von 16 Kommunen übergeben. 

07.07.2025

Insgesamt hat die Bezirksregierung Münster Fördermittel für städtebauliche Projekte in Höhe von rund 72 Millionen Euro für 19 Maßnahmen in 17 Kommunen bewilligt. Die Mittel stammen aus dem gemeinsamen Förderprogramm des Landes NRW und des Bundes zur Stadt- und Gemeindeentwicklung.

„Die Förderbescheide ermöglichen es den Städten und Gemeinden in unserem Regierungsbezirk, wichtige Projekte voranzubringen und ihre Orte nachhaltig attraktiv und lebenswert für die Menschen zu gestalten“, sagte Regierungspräsident Andreas Bothe bei der Übergabe an die Vertreter:innen der Kommunen.

Die Städtebauförderung unterstützt die Kommunen auf Grundlage integrierter Stadtentwicklungskonzepte bei der Umsetzung städtebaulicher Projekte in den Zentren und Ortskernen, in Wohnquartieren mit besonderen sozialen und städtebaulichen Problemlagen oder bei der Entwicklung von Industrie-, Verkehrs- oder Militärbrachen. Von zunehmender Bedeutung ist dabei die Umsetzung von Projekten zur Klimafolgenanpassung. Das Förderprogramm besteht aus den drei Regelprogrammen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“.

Nachfolgend eine Aufstellung über die nun bewilligten Förderungen: 

Bescheidübergaben Kreis Borken

Stadt Borken – 767.000 Euro

Für eine neue städtebauliche Gesamtmaßnahme im Ortskern von Gemen bewilligt die Bezirksregierung Münster der Stadt Borken Fördermittel in Höhe von 767.000 Euro. In diesem ersten Förderabschnitt sind die Mittel für Planungsleistungen der einzelnen Baumaßnahmen vorgesehen. Wesentliche bauliche Teilmaßnahmen sind die Neugestaltung der Oberen und Unteren Freiheit, die Neugestaltung und Öffnung des Klostergartens, die räumliche Erweiterung und Umgestaltung des Schulhofs der Cordula-Grundschule und die Aufwertung des Jugendhauses.

Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten betragen 1.278.000 Euro, somit liegt der Fördersatz bei 60 Prozent.

Stadt Isselburg – 836.000 Euro

Die Stadt Isselburg wird in diesem Jahr mit der Gesamtmaßnahme „Integriertes Stadtentwicklungskonzept Ortsmitte“ neu in die Städtebauförderung aufgenommen. In einem ersten Finanzierungsabschnitt erhält die Gemeinde eine Zuwendung in Höhe von 836.000 Euro. Die Mittel sind für Realisierungswettbewerbe und Planungskosten zur Konkretisierung von Baumaßnahmen vorgesehen. Darüber hinaus soll ein kommunaler Entwicklungsfonds zum Erwerb von Grundstücken und zur Beseitigung von Entwicklungshemmnissen und städtebaulichen Missständen eingerichtet werden. Im Rahmen des Stadtteilentwicklungsprozesses ist eine Umgestaltung des Mehrgenerationenplatzes am Stadtturm, der Fläche „Am Ehrenmal“ und des Spielplatzes „Alleestraße" geplant. Die gesamten zuwendungsfähigen Kosten belaufen sich auf 1.394.000 Euro, sodass der Fördersatz 60 Prozent beträgt.

Gemeinde Raesfeld – 3.672.000 Euro 

Die Bezirksregierung Münster bewilligt der Gemeinde Raesfeld eine Förderung über 3.672.000 Euro. Wesentliche Teilmaßnahmen sind die Umgestaltung des Kirchplatzes, die Verlegung eines Teilabschnittes der Borkener Straße, die Platzgestaltung der ehemaligen Gaststätte Ebbing, die Umgestaltung des Froschbrunnenplatzes sowie die städtebauliche Neuordnung des Rathausplatzes. Bei zuwendungsfähigen Gesamtkosten von 7.344.000 Euro beträgt der Fördersatz 50 Prozent.

Stadt Rhede – 448.000 Euro

Die Stadt Rhede erhält für eine neue Gesamtmaßnahme in der Innenstadt eine Förderung in Höhe von 448.000 Euro. In diesem ersten Förderabschnitt sind die Mittel für Realisierungswettbewerbe und für Planungskostenpauschalen zur Qualifizierung der baulichen Teilmaßnahmen vorgesehen. 

Die Teilmaßnahmen umfassen die Umgestaltung und Neustrukturierung des Festplatzes Kettelerstraße sowie des Markts/Umfelds der St. Gudula-Kirche. Hinzu kommen die Umgestaltung von Mobilitätsflächen im öffentlichen Raum sowie die stadtklimatische, ökologische und gestalterische Aufwertung der Neustraße, Deichstraße und Nordstraße. Der Fördersatz beträgt 40 Prozent bei zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 1.121.000 Euro.

Bescheidübergaben Kreis Coesfeld

Ascheberg

Gemeinde Ascheberg – 281.000 Euro

Für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Ortskern Ascheberg“ bewilligt die Bezirksregierung der Gemeinde Ascheberg eine Förderung in Höhe von 281.000 Euro. Die Mittel dienen der Planung verschiedener Teilmaßnahmen wie der Platzumgestaltung des Katharinenplatzes. Weitere Mittel fließen in die gestalterische Aufwertung der öffentlichen Grünfläche Frenkstiege und in das Hofflächen- und Fassadenprogramm. Bei zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 562.000 Euro beträgt der Fördersatz 50 Prozent.

Bescheidübergaben Kreis Recklinghausen

Stadt Castrop-Rauxel – 5.048.000 Euro

Die Stadt Castrop-Rauxel erhält eine Förderung in Höhe von 5.048.000 Euro. Die Mittel sind insbesondere für die Neugestaltung des Forumsplatzes, für das Rathaus der Bürgerschaft, für die Aufwertung von Fußwegeverbindungen/Querungsmöglichkeiten sowie für eine Grünfläche vorgesehen. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben liegen bei 6.310.500 Euro, sodass der Fördersatz 80 Prozent beträgt.

Stadt Datteln – 3.877.000 Euro

Die Bezirksregierung Münster bewilligt der Stadt Datteln eine letzte Förderung in Höhe von 3.877.000 Euro. Die Mittel werden für die Umgestaltung der Fußgängerzone, für den Neumarkt und den Platz „Am Tigg“ eingesetzt. Die Gesamtmaßnahme ist damit förderrechtlich ausfinanziert und abgeschlossen. Die gesamten zuwendungsfähigen Kosten belaufen sich auf 4.846.000 Euro, die vom Land Nordrhein-Westfalen und vom Bund mit 80 Prozent gefördert werden.

Stadt Haltern am See – 933.000 Euro

Für die städtebauliche Gesamtmaßnahme in der Innenstadt erhält die Stadt Haltern am See in diesem Jahr eine Förderung in Höhe von 933.000 Euro. Die Mittel sollen für die Neugestaltung des Parks „Kolken Loch“ und die Umsetzung eines Verfügungsfonds für innenstadtbezogene Kooperationsprojekte zwischen Stadt und privaten Initiativen eingesetzt werden. Darüber hinaus werden Mittel für den Kommunalen Entwicklungsfonds bereitgestellt. Mit diesem wird der Kauf von Grundstücken und Immobilien zur Beseitigung von städtebaulichen Problemlagen ermöglicht. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen 1.333.000 Euro, sodass der Fördersatz 70 Prozent beträgt.

Stadt Recklinghausen – 14.736.000 Euro

Die Stadt Recklinghausen erhält für die Gesamtmaßnahme „Integrierte Stadtentwicklung Hillerheide“ in diesem Jahr eine Förderung in Höhe von 14.736.000 Euro. Damit ist die in 2018 begonnene Gesamtmaßnahme ausfinanziert. Insgesamt wurden Fördermittel in Höhe von 40.000.000 Euro aus der Städtebauförderung für die Entwicklung der ehemaligen Trabrennbahn zu einem Wohn- und Naherholungsgebiet sowie zur städtebaulichen Aufwertung des angrenzenden Stadtteils bewilligt. Zentrale Maßnahmen dieses Förderabschnitts sind die Herstellung und Befüllung des „Heidesees" samt Nebenanlagen, die Gestaltung der Freiflächen auf dem ehemaligen Rennbahngelände sowie die Neugestaltung des Schulhofs der Grundschule Hillerheide. Weitere Entwicklungsziele betreffen die Umgestaltung des Gertrudisplatzes sowie landschaftsplanerische Maßnahmen in den Grün- und Freianlagen des Stadtumbaugebiets. Die gesamten zuwendungsfähigen Kosten belaufen sich auf 18.420.000 Euro, sodass der Fördersatz bei 80 Prozent liegt.

Bescheidübergaben Kreis Steinfurt

Gemeinde Altenberge – 4.000.000 Euro

Die Bezirksregierung Münster bewilligt der Gemeinde Altenberge für die ersten baulichen Maßnahmen zum Neubau des Rathauses eine Förderung in Höhe von 4.000.000 Euro. Die Mittel sind für die Baufeldherrichtung und einen Großteil der Rohbauarbeiten vorgesehen. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen 8.000.000 Euro, sodass der Fördersatz bei 50 Prozent liegt.

Stadt Rheine – 790.000 Euro

Die Stadt Rheine erhält für Maßnahmen in der Innenstadt eine Förderung in Höhe von 790.000 Euro. Die Mittel dienen hauptsächlich zu weiteren Planung des Bahnhofsvorplatzes, des Bahnhofsgebäudes, der Neugestaltung des Staelschen Hofs sowie der Aufwertung öffentlicher Freiflächen. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben liegen bei 1.317.000 Euro, sodass der Fördersatz 60 Prozent beträgt.

Bescheidübergaben Kreis Warendorf

Stadt Ahlen – 7.116.000 Euro

Die Stadt Ahlen erhält eine Förderung in Höhe von 7.116.000 Euro für die weitere Umsetzung des Masterplans Innenstadt. Die Mittel sind insbesondere für den Rückbau des alten Rathauses sowie für die Gestaltung der Außenanlagen am neuen Stadthaus vorgesehen. Darüber hinaus werden anteilige Planungskosten für die Sanierung der Stadtbücherei und des Bahnhofsgebäudes gefördert. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen 8.895.000 Euro, sodass der Fördersatz bei 80 Prozent liegt.

Stadt Ahlen – 2.479.000 Euro

Für das Gebiet Ahlen Süd/Ost bewilligt die Bezirksregierung Münster der Stadt Ahlen eine Förderung in Höhe von 2.479.000 Euro. Die Mittel dienen insbesondere der barrierefreien und fuß- sowie radverkehrsfreundlichen Umgestaltung des Quartiers. Weitere Schwerpunkte sind die Erneuerung von Spiel- und Aktionsflächen, Planungskosten für den Neubau eines Jugend- und Quartierszentrums sowie Sicherungsmaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden der ehemaligen Zeche Westfalen (Förderturm II, Maschinenzentrale, Friktionshalle, Mannschaftsgang). Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen 3.541.000 Euro, woraus sich ein Fördersatz von 70 Prozent ergibt.

Stadt Beckum – 2.942.000 Euro

Die Stadt Beckum erhält für den Ortsteil Neubeckum Fördermittel in Höhe von 2.942.000 Euro. Die Mittel dienen insbesondere dem Umbau des Freizeithauses und der Stadtbücherei sowie der Umgestaltung des Quartiersplatzes an der Gesamtschule Neubeckum. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen 4.904.000 Euro, sodass der Fördersatz 60 Prozent beträgt.

Stadt Everswinkel – 840.000 Euro

Die Gemeinde Everswinkel nimmt erstmals an der Städtebauförderung teil, um den Ortskern in den kommenden Jahren attraktiver zu gestalten. Mit dem ersten Förderbescheid erhält die Gemeinde 840.000 Euro. Die Mittel dienen der Finanzierung von Planungskosten für die vorgesehenen Platzgestaltungen, unter anderem für den Magnusplatz, den Kirchplatz, die Vitusstraße und den Heimatgarten. Zudem werden ein Verfügungsfonds zur Stärkung des Zentrums, ein Fassaden- und Hofflächenprogramm sowie ein Quartiersmanagement anteilig gefördert. Bei zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 1.680.000 Euro beträgt der Fördersatz 50 Prozent.

Bescheidübergaben Kreisfreie Städte

Stadt Bottrop – 655.000 Euro

Für das Stadtumbaugebiet Fuhlenbrock/Vonderort bewilligt die Bezirksregierung Münster der Stadt Bottrop eine Förderung in Höhe von 655.000 Euro. Die Mittel sind für die Planung der bedarfsgerechten Neugestaltung des „Fuhlenbrocker Marktes“ vorgesehen. Außerdem ist der Neubau eines barrierefreien Multifunktionsgebäudes als generationenübergreifender „Indoor“-Treffpunkt am gleichen Standort geplant. Auch sollen die Mittel die Fortführung des Stadtteilmanagements sowie des Haus- und Hofflächenprogramms sichern. Die gesamten zuwendungsfähigen Kosten belaufen sich auf 819.000 Euro, die vom Land Nordrhein-Westfalen und vom Bund mit 80 Prozent gefördert werden. 

Stadt Münster – 1.501.000 Euro

Für eine neue Gesamtmaßnahme in der Münsteraner Innenstadt hat die Bezirksregierung Münster der Stadt Münster Fördermittel in Höhe von 1.501.000 Euro bewilligt. Ziel ist es, Projekte im öffentlichen Raum zum Thema „Zukunftsgerechte Altstadtplätze und -straßen“ umzusetzen. In diesem ersten Förderabschnitt fließen die Mittel in Planungsleistungen für verschiedene Teilmaßnahmen, darunter die Umgestaltung des Domplatzes und -quartiers, die Umnutzung des Apostelgartens und des Umfelds der Ludgerikirche, die Aufwertung der Grünfläche am Hansaplatz sowie die Neugestaltung des Berliner Platzes, des Hamburger Tunnels und der Ostseite des Bahnhofs. Auch kleinere Begleitmaßnahmen sind Teil der Förderung. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen 2.502.000 Euro, woraus sich ein Fördersatz von 60 Prozent ergibt.