Planfeststellungsverfahren zum Ausbau
Erörterungstermin für Autobahndreieck Bottrop
Münster/Bottrop. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Umbau des Autobahndreiecks Bottrop (A2/A31) hat die Bezirksregierung Münster den Erörterungstermin angesetzt. Die Erörterung findet von Montag, 2. Februar 2026, bis Mittwoch, 4. Februar 2026, im Großen Saal, Förenkamp 27, 46238 Bottrop, statt.
Der Termin ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind die Träger öffentlicher Belange, Betroffene und Beteiligte, die schriftlich im Verfahren Stellung genommen haben. Medienvertreter:innen können vor Ort zugelassen werden, sofern keine Einwände der Anwesenden bestehen.
Am ersten Tag werden themenbezogene Einwendungen privater Betroffener, etwa zu Fragen des Lärms, behandelt. Am zweiten Tag stehen vormittags die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen im Fokus. Am Nachmittag und am dritten Erörterungstag werden die Einwendungen privater Betroffener hinsichtlich einer geplanten Grundstücksinanspruchnahme erörtert.
Der Erörterungstermin stellt einen Verfahrensschritt im Planfeststellungsverfahren dar. Ziel ist es, Einwendungen und Stellungnahmen in einem sachlich zu erörtern. Dabei stehen die Information über das Vorhaben und seine Auswirkungen sowie das rechtliche Gehör der Einwender:innen im Vordergrund. Beteiligte erhalten die Gelegenheit, ihre Bedenken persönlich zu erläutern und Anregungen zu geben. So soll eine tragfähige Grundlage für eine transparente Entscheidung geschaffen werden, die einen Ausgleich zwischen betroffenen öffentlichen und privaten Interessen anstrebt. Die Erörterung beinhaltet keine Entscheidung zur Sache. Diese ergeht nach Abwägung und Prüfung erst zu einem späteren Zeitpunkt.
Weitere Details, die offizielle Bekanntmachung sowie ein Informationsblatt mit der detaillierten Tagesordnung sind auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster unter „Erörterungstermin – AD Bottrop“ verfügbar.