Bezirksregierung
Münster

Haushalte 2025 der Kreise, kreisfreien Städte und Kommunen

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Haushalte 2025 der Kreise, kreisfreien Städte und Kommunen

Die Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung Münster trägt dafür Sorge, dass Kommunen im Regierungsbezirk ihre Selbstverwaltung im Rahmen des geltenden Rechts ausüben. Die Schwerpunkte der Kommunalaufsicht liegen in der Allgemeinen Kommunalaufsicht und der Finanzaufsicht.

30.04.2025

Die Bezirksregierung Münster prüft im Rahmen der Finanzaufsicht haushaltsrechtliche Satzungen und Sicherungskonzepte.

Die Behörde ist zuständig für die Überprüfung der Haushalte der Kreise Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt und Warendorf sowie für die drei kreisfreien Städte Bottrop, Gelsenkirchen und Münster. 

Die Pressemitteilungen zu den einzelnen Haushalten werden nach Abschluss der Prüfungen an dieser Stelle gesammelt veröffentlicht:

Münster/Kreis Borken. Der Haushalt 2025 des Kreises Borken wurde von der Bezirksregierung Münster geprüft und mit dem beschlossenen Hebesatz der allgemeinen Kreisumlage in Höhe von 28,5 Prozent genehmigt. Der Hebesatz der Jugendamtsumlage wurde vom Kreistag auf 26,3 Prozent festgesetzt.

Gesamterträgen in Höhe von 823,624 Millionen Euro stehen Gesamtaufwendungen in Höhe von 832,919 Millionen Euro gegenüber. Somit zeichnet sich ein Jahresfehlbetrag von 9,295 Millionen Euro ab. Durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage ist der Haushalt dennoch fiktiv ausgeglichen. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden werden dadurch entsprechend entlastet. Ohne Nutzung der Ausgleichsrücklage hätte der Kreisumlagehebesatz stärker angehoben werden müssen.

Ursache für den Jahresfehlbetrag sind steigende Kosten, insbesondere im sozialen Bereich (zum Beispiel in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe) sowie steigende Personalaufwendungen aufgrund beschlossener Tarif- und Besoldungserhöhungen.

Der Kreis Borken wird für das Haushaltsjahr 2025 Investitionen in Höhe von 41,714 Millionen Euro tätigen – vor allem für Baumaßnahmen im Straßen- und im Radwegbau, für den Neubau auf dem Campus Ahaus, für den Gigabitausbau und für Betreuungsplätze.

Die Planjahre 2026 bis 2028 sind ausgeglichen dargestellt.

Münster/Gelsenkirchen. Der Haushalt 2025 der Stadt Gelsenkirchen wurde von der Bezirksregierung Münster geprüft und nun bestätigt.

Der Rat der Stadt Gelsenkirchen hat am 12. Dezember 2024 den Haushalt für das Jahr 2025 beschlossen. Gesamterträgen in Höhe von 1.440 Millionen Euro stehen Gesamtaufwendungen in Höhe von 1.492 Millionen Euro gegenüber. Somit zeichnet sich ein Jahresfehlbetrag von 52,12 Millionen Euro ab. Durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage ist der Haushalt dennoch fiktiv ausgeglichen.

Positiv hervorzuheben ist, dass Gelsenkirchen weiterhin bedeutende Investitionen in den Bildungsbereich plant, insbesondere durch die Fortsetzung der Schulbau- und Erneuerungsinitiative.

Für die Jahre 2026 bis 2028 sind Fehlbeträge in einer Gesamthöhe von 51,62 Millionen Euro eingeplant. Diese sollen durch die entsprechenden Verringerungen der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden können, sodass auch diese Haushaltsjahre fiktiv ausgeglichen geplant wurden.

Münster/Kreis Recklinghausen. Der Haushalt 2025 des Kreises Recklinghausen wurde von der Bezirksregierung Münster geprüft und mit dem beschlossenen Hebesatz der Kreisumlage in Höhe von 36,46 Prozent genehmigt. Der Haushalt kann somit bekannt gemacht werden und in Kraft treten.

Gesamterträge in Höhe von 1,502 Milliarden Euro stehen Gesamtaufwendungen in Höhe von 1,533 Milliarden Euro gegenüber. Somit zeichnet sich ein Jahresfehlbetrag von 30,715 Millionen Euro ab. Durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage ist der Haushalt dennoch fiktiv ausgeglichen.

Der Kreis Recklinghausen wird für das Haushaltsjahr 2025 Investitionen in Höhe von 45,212 Millionen Euro tätigen. Schwerpunkte des diesjährigen Investitionsprogramms sind insbesondere Baumaßnahmen an den Berufskollegs und am Kreishaus sowie der Bau von Brücken und Straßenbaumaßnahmen.

Für die Jahre 2026 bis 2028 sind Fehlbeträge in einer Gesamthöhe von 168,821 Millionen Euro eingeplant. Diese sollen durch die entsprechenden Verringerungen der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden können, sodass auch diese Haushaltsjahre fiktiv ausgeglichen sind. 

Münster. Der Haushalt 2025 der Stadt Münster wurde von der Bezirksregierung Münster geprüft und nun bestätigt. Der Haushalt kann somit bekannt gemacht werden und in Kraft treten.

Der Rat der Stadt Münster hatte am 11. Dezember 2024 den Haushalt für das Jahr 2025 beschlossen. Die Gesamterträge liegen bei 1,665 Milliarden Euro. Die Aufwendungen für das vergangene Jahr betragen bei 1,696 Milliarden Euro. Das entspricht einem Minus von 30,3 Millionen Euro. Durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage ist der Haushalt dennoch fiktiv ausgeglichen.

Die Stadt beabsichtigt in ihrer mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2026 bis 2028, weitere 103,0 Millionen Euro aus ihrem Eigenkapital zu verbrauchen. Diese vorgelegten Plandaten sehen allerdings einen Verbrauch der Ausgleichsrücklage im Planjahr 2026 vor. Bereits der Haushalt 2026 könnte daher einer aufsichtlichen Genehmigung durch die Bezirksregierung bedürfen.

Die weiter zunehmende hohe Ertragskraft der Stadt Münster reicht nicht aus, um die stetig steigenden Aufwendungen zu decken. Mehr als die Hälfte der städtischen Aufwendungen entfallen auf Transfer-Leistungen, insbesondere auf Sozialtransfers und Landschaftsumlage Positiv ist, dass die Stadt Münster weiterhin Investitionen plant. Für das Haushaltsjahr 2025 und die Planjahre bis 2028 sind Investitionsauszahlungen in Höhe von 1,286 Milliarden Euro vorgesehen. Davon entfallen 931,9 Millionen Euro auf Baumaßnahmen.

Für das Jahr 2025 wird eine Bruttokreditaufnahme von 396,2 Millionen Euro benötigt (Netto: 329,7 Millionen Euro).

Münster/Kreis Coesfeld. Der Haushalt 2025 des Kreises Coesfeld wurde von der Bezirksregierung Münster geprüft und nun genehmigt.

Gesamterträgen in Höhe von 554,612 Millionen Euro stehen Gesamtaufwendungen in Höhe von 559,897 Millionen Euro gegenüber. Somit zeichnet sich ein Jahresfehlbetrag von 5,285 Millionen Euro ab. Durch die Verringerung der Ausgleichsrücklage ist der Haushalt dennoch fiktiv ausgeglichen. Wie in den Vorjahren hat sich der Kreis auch für das Haushaltsjahr 2025 entschieden, sein Eigenkapital in Anspruch zu nehmen, um die kreisangehörigen Kommunen zu entlasten.

Der Umlagesatz der Kreisumlage liegt mit 33,90 Prozent um 2,76 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert. Unter Berücksichtigung dieses Hebesatzes und der aktuellen Umlagegrundlage steigt der Ertrag aus der Kreisumlage gegenüber dem Vorjahr auf 128,173 Millionen Euro.

Der Umlagesatz der Jugendamtsumlage steigt um 0,38 Prozentpunkte auf 23,65 Prozent. Der Zahlbetrag steigt um 4,210 Millionen Euro auf 54,703 Millionen Euro.

Der Kreis Coesfeld hat für das Haushaltsjahr 2025 Investitionen in Höhe von 48,172 Millionen Euro geplant. Schwerpunkte des diesjährigen Investitionsprogramms sind insbesondere Baumaßnahmen am Richard-von-Weizäcker-Berufskolleg und am Pictorius Berufskolleg, am Kreishaus, an verschiedenen Rettungswachen, im Straßen- und Radwegbau sowie die Errichtung einer Wohnanlage in Lüdinghausen. Für die Folgejahre 2026 bis 2028 sind weitere Investitionen von rund 154,313 Millionen Euro vorgesehen.

Münster/Bottrop. Der Doppelhaushalt und die erste Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) 2025/2026 der Stadt Bottrop wurden von der Bezirksregierung Münster geprüft und genehmigt. Der Haushalt und das HSK können somit bekannt gemacht werden und in Kraft treten.

Der Rat der Stadt Bottrop hatte am 10. Dezember 2024 den Haushalt und die Fortschreibung des HSK für die Jahre 2025 und 2026 beschlossen. Im Haushaltsjahr 2025 stehen Gesamterträgen in Höhe von 518,5 Millionen Euro Gesamtaufwendungen in Höhe von 584 Millionen Euro gegenüber. Somit zeichnet sich ein Jahresfehlbetrag von 65,5 Millionen Euro ab. Im Haushaltsjahr 2026 stehen Gesamterträgen in Höhe von 527,7 Millionen Euro Gesamtaufwendungen in Höhe von 592,1 Millionen Euro gegenüber. Demnach zeichnet sich ein Jahresfehlbetrag von 64,4 Millionen Euro ab.

Die Stadt Bottrop verbraucht ihre allgemeine Rücklage im Haushaltsjahr 2025 vollständig und ist daher zur Aufstellung eines HSK verpflichtet.

Das vorgelegte HSK stellt einen Konsolidierungszeitraum von insgesamt elf Jahren dar, beginnend mit dem Haushaltsjahr 2024 und abschließend mit dem Haushaltsjahr 2034. Es beinhaltet 119 Einzelmaßnahmen und ein jährlich steigendes Gesamtkonsolidierungsvolumen von rund 2,2 Millionen Euro in 2024 bis auf rund 26,5 Millionen Euro in 2034.

Bis 2033 sind weitere Jahresfehlbeträge prognostiziert, in 2034 ist ein Jahresüberschuss von 1,9 Millionen Euro geplant. Unter dieser Voraussetzung ist das HSK genehmigungsfähig.

Positiv ist, dass die Stadt Bottrop weiterhin Investitionen plant. Für den Doppelhaushalt 2025/2026 sind Investitionsauszahlungen in Höhe von 214 Millionen Euro vorgesehen. Schwerpunkte des Investitionsprogramms sind insbesondere Baumaßnahmen im Schul- und KiTa-Sektor und im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen.

Münster/Kreis Warendorf. Der Haushalt 2025 des Kreises Warendorf wurde von der Bezirksregierung Münster geprüft und mit dem beschlossenen Hebesatz der allgemeinen Kreisumlage in Höhe von 33,0 Prozent genehmigt. Der Hebesatz der Jugendamtsumlage wurde auf 20,3 Prozent festgesetzt.

Gesamterträgen in Höhe von 617,894 Millionen Euro stehen Gesamtaufwendungen in Höhe von 639,471 Millionen Euro gegenüber. Somit zeichnet sich ein Jahresfehlbetrag von 19,577 Millionen Euro ab.

Durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage ist der Haushalt dennoch fiktiv ausgeglichen. Auch für das Haushaltsjahr 2025 hat der Kreis entschieden, seine Ausgleichsrücklage in Anspruch zu nehmen, um die kreisangehörigen Kommunen zu entlasten. Für das Jahr 2026 ist ein weiteres Defizit vorgesehen.

Ursache für die geplanten Jahresfehlbeträge sind steigende Kosten, insbesondere in den Bereichen Soziales und Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, sowie steigende Personalaufwendungen aufgrund beschlossener Tarif- und Besoldungserhöhungen.

Positiv ist, dass der Kreis Warendorf im Haushaltsjahr 2025 hohe Investitionen in Höhe von 45,627 Millionen plant. Der Schwerpunkt liegt dabei, wie im letzten Jahr, auf Baumaßnahmen im Straßen- und im Radwegbau.

Münster/Kreis Steinfurt. Der Haushalt 2025 des Kreises Steinfurt wurde von der Bezirksregierung Münster geprüft und nun genehmigt.

Gesamterträgen in Höhe von 896,090 Millionen Euro stehen Gesamtaufwendungen in Höhe von 905,590 Millionen Euro gegenüber. Daraus ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 9,5 Millionen Euro.

Somit ist im Haushalt 2025 wie auch schon im Haushalt 2024 ein Jahresfehlbetrag eingeplant. In der mittelfristigen Ergebnisplanung sind die Erträge und Aufwendungen jedoch als ausgeglichen vorgesehen, sodass in den kommenden Jahren eine positive und ausgewogene Entwicklung zu erwarten ist.

Ursache für die Jahresfehlbeträge sind steigende Kosten, insbesondere in den Bereichen Soziales (zum Beispiel in der Kinder-, Familien- und Pflegehilfe) sowie steigende Personalaufwendungen aufgrund beschlossener Tarif- und Besoldungserhöhungen.

Hervorzuheben ist, dass der Kreis Steinfurt weiterhin bedeutende Investitionen plant, vor allem in den Bereichen Gesundheits- und Bevölkerungsschutz, Klimaschutz, Digitalisierung und Mobilität.