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Bezirksregierung Münster bewilligt Millionenförderung für drei Kommunen im Münsterland

Bezirksregierung Münster bewilligt Millionenförderung für drei Kommunen im Münsterland

Münster/Heiden/Altenberge/Beckum. Regierungspräsident Andreas Bothe hat heute (5. Dezember) in den Räumlichkeiten der Bezirksregierung drei Förderbescheide über rund 1,32 Millionen Euro an die Kommunen Heiden, Altenberge und Beckum übergeben. Die Zuwendungen sind Teil des Förderprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung einer nachhaltigen Modernisierung ländlicher Infrastruktur (FöRL Wirtschaftswege).

08.12.2025

Fördermaßnahme in Heiden

Im Rahmen der Maßnahme zur Modernisierung der Wirtschaftswege in Heiden werden der Reitweg und die Römerseestraße verbreitert und die Tragfähigkeit verbessert. Bei zuwendungsfähigen Gesamtkosten von rund 786.000 Euro bewilligt die Bezirksregierung eine Förderung von 500.000 Euro (Maximalförderung). Besonderheit der Baumaßnahme ist, dass einzelne Abschnitte innerhalb eines Naturschutzgebietes liegen. Die Gemeinde hat den Eingriff in Natur und Landschaft daher eng mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich wird über das bestehende Ökokonto der Gemeinde Heiden sichergestellt.

Fördermaßnahme in Altenberge

Im Zuge der Modernisierung des Wirtschaftswegs Hansell führt die Gemeinde Altenberge eine umfassende Ertüchtigung der Wegeverbindung durch. Weil die Maßnahme einen Eingriff in Natur und Landschaft beinhaltet, wurde das Vorhaben im Vorfeld eng mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich wird im Rahmen der Umsetzung sichergestellt. Bei zuwendungsfähigen Gesamtkosten von rund 599.000 Euro bewilligt die Bezirksregierung eine Förderung von rund. 402.000 Euro (70 Prozent).

Fördermaßnahme in Beckum

Die Stadt Beckum modernisiert in der Bauerschaft Knükel einen multifunktionalen Wirtschaftsweg, um die Wegeinfrastruktur weiter zu verbessern. Bei zuwendungsfähigen Gesamtkosten in Höhe von rund 702.000 Euro bewilligt die Bezirksregierung eine Förderung von rund. 418.000 Euro (60 Prozent). Da die Arbeiten einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellen, wurde das Vorhaben im Vorfeld mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Der notwendige naturschutzrechtliche Ausgleich wird im Rahmen der Maßnahme umgesetzt.

Förderprogramm für die Landentwicklung 

Das Förderprogramm „FöRL Wirtschaftswege“ des Landes NRW unterstützt Kommunen dabei, den ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln. Die geförderten Maßnahmen sollen – unter Einbindung einer nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft – zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur, zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete und zu einer nachhaltigen Stärkung der regionalen Wirtschaft beitragen.

Dabei sind die Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung, die Belange des Natur- und Umweltschutzes, die demografische Entwicklung sowie die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme zu berücksichtigen.

Ein Schwerpunkt des Programms liegt auf nachhaltigen Wegebaumaßnahmen. Sie sollen die zentrale ländliche Infrastruktur stärken, indem der Ausbau und die Befestigung vorhandener Wirtschaftswege gefördert werden. Grundlage ist ein gefördertes oder von der Bezirksregierung Münster anerkanntes Wegenetzkonzept.