Bezirksregierung
Münster

Newsletter Energiewende 03/2025

Newsletter Energiewende 03/2025

Seit der bislang letzten Ausgabe unseres Newsletters zur Energiewende im Januar dieses Jahres gibt es wieder einiges Neues zu berichten. So haben wir als Bezirksregierung Münster seitdem nicht nur unseren nächsten Factsheet, der sich diesmal um Solarenergie dreht, veröffentlicht, sondern auch mit der Info-Veranstaltung „Photovoltaik im bebauten Raum“, die Solarenergie als Schlüssel zur urbanen Energiewende beleuchtet hat, einen tollen und wertvollen Austausch zwischen verschiedenen Akteuren gehabt.

Unser Dezernat für Naturschutz hat außerdem einen Beitrag verfasst, in dem es um die Wiederherstellungsverordnung des Europäischen Parlaments zur Wiederherstellung der Natur, bezogen auf die Energiewende, geht.

Wir wünschen viel Spaß und Information beim Lesen des Newsletters aus März 2025:

Die Wiederherstellungsverordnung der EU – Was kommt da auf uns zu?

In der Arbeitsgruppe Energiewende haben wir uns näher mit der Wiederherstellungsverordnung der EU beschäftigt und uns gefragt, welche Auswirkungen diese auf den Ausbau erneuerbarer Energien hat.

Die Wiederherstellungsverordnung der EU – oder auch „Nature Restoration Law“ – ist nach zähen Verhandlungen, zahlreichen Wendungen und letztlich der Zustimmung Österreichs am 18.08.2024 in Kraft getreten. Als Verordnung gilt sie unmittelbar – eine Umsetzung in nationales Recht braucht es nicht! Übrigens ist die Wiederherstellungsverordnung nicht vom Himmel gefallen. Mit ihr setzt die EU ihre Verpflichtungen aus internationalen Abkommen um, sie ist Kernstück der EU-Biodiversitätsstrategie und ein wichtiger Bestandteil des European Green Deals – genauso wie das Ziel, bis 2050 klimaneutral zu werden.

Die Wiederherstellungsverordnung setzt – anders als die bestehenden Naturschutzrichtlinien der EU wie die FFH-Richtlinie oder die Wasserrahmenrichtlinie – erstmals auf klare Zeit- und Flächenvorgaben. Bis 2030 müssen auf 20 % der Land- und 20 % der Meeresflächen Wiederherstellungsmaßnahmen ergriffen werden; bis 2050 folgen Wiederherstellungsmaßnahmen in allen wiederherstellungsbedürftigen Ökosystemen.

Dabei heißt Wiederherstellung keinesfalls ein Zurück in den Urzustand. Vielmehr geht es darum, die Ökosysteme stabiler zu machen – gegenüber dem Klimawandel, aber auch gegenüber anderen äußeren Einflüssen. Umfasst sind im Gegensatz zu den bestehenden Naturschutzrichtlinien der EU nicht nur die Schutzgebiete oder die Flüsse, sondern alle relevanten Ökosysteme – also intensiv genutzte wie die der Land- und Forstwirtschaft. Ziele gibt es auch für städtische Ökosysteme. Hier darf sich – bezogen auf die nationale Gesamtfläche – bis 2030 der Anteil städtischer Grünflächen nicht verkleinern. Auch sollen bis 2030 drei Milliarden zusätzliche Bäume gepflanzt werden.

Diese Vorgaben müssen die Mitgliedstaaten nun zügig in einem Nationalen Wiederherstellungsplan konkretisieren. Er ist das zentrale Element der Wiederherstellungsverordnung in den einzelnen Mitgliedstaaten. Er enthält Maßnahmen, Gesamtfläche und Zeitplan und muss den Zeitraum bis 2050 abdecken. Doch so richtig viel Zeit bleibt den Mitgliedstaaten für dessen Aufstellung nicht. Bis zum 01.09.2026 muss der 1. Entwurf der EU-Kommission vorgelegt werden. Bund und Länder sind daher gerade intensiv mit der länder- und ressortübergreifenden Koordination beschäftigt, bevor weitere Akteure sowie die breite Öffentlichkeit eingebunden werden.

Was aber bedeutet die Wiederherstellungsverordnung nun für die Energiewende? Mehr Restriktionen in Genehmigungsverfahren? Mehr Aufwand? Als Teil des European Green Deals hat die EU bei der Wiederherstellungsverordnung den Ausbau erneuerbarer Energien – mit einem leichten Vorteil für diesen – bereits mitgedacht. Demnach liegt der Ausbau der erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse. Die Aufstellung des Nationalen Wiederherstellungsplans ist mit der Ausweisung von Infrastrukturgebieten zu kombinieren, wobei die Funktionsweise dieser Gebiete nicht beeinträchtigt werden darf. Wiederherstellungsmaßnahmen und die Durchführung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien sollen möglichst kombiniert werden. Darüber hinaus gibt es Ausnahmen von einzelnen Verboten der Wiederherstellungsverordnung sowie verfahrensrechtliche Erleichterungen für Projekte von überwiegendem öffentlichen Interesse, also auch für solche der Energiewende. Mehr Restriktionen sind also eher weniger zu erwarten – mehr Aufwand schon.

Insofern werden wir die Aufstellung des Nationalen Wiederherstellungsplans soweit möglich begleiten und so zu sinnvollen Synergien zwischen Wiederherstellungsmaßnahmen und dem Ausbau erneuerbarer Energien beitragen.

Photovoltaik als Schlüssel zur urbanen Energiewende

Kommunale Akteure tauschten sich zum Thema Photovoltaik mit der Bezirksregierung Münster aus.

Die Energiewende im urbanen Raum. Darum ging es im Kern bei einer Info-Veranstaltung Mitte Februar, zu der Regierungspräsident Andreas Bothe in die Bezirksregierung Münster eingeladen hatte. „Lichtblick: Photovoltaik als Schlüssel zur urbanen Energiewende.“ So lautete der offizielle Titel. Rund 50 Vertreter:innen aus den Kommunen sowie weitere Expert:innen zu dem Thema waren dabei.

„Die Energiewende im urbanen Raum ist ein Thema von enormer Bedeutung“, stellte die bei der Bezirksregierung für den Bereich mitverantwortliche Hauptdezernentin, die auch Mitglied der federführenden Arbeitsgruppe Energiewende ist, Friederike Wemmer, schon bei der Begrüßung der Gäste heraus. Der beschleunigte Ausbau Erneuerbarer Energien sei eine notwendige Voraussetzung zur Erreichung sowohl der bundesweiten als auch der nordrhein-westfälischen Klimaschutzziele, so Wemmer weiter. Für die Photovoltaik Energie gebe es dabei in der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes das Ziel der Anhebung der installierten Leistung auf 215 Gigawatt. Der erforderliche Zubau solle dabei je zur Hälfte auf Dächern und Freiflächen erfolgen.

Bei dem Austausch ging es vor allem auch darum, welche Potenziale der bereits bebaute Raum für den Photovoltaikausbau bietet und wie diese nutzbar gemacht werden können. Nach der Begrüßung durch Friederike Wemmer referierte zunächst Michaela Gellenbeck von der Bezirksregierung Münster dazu, warum die Installierung von Photovoltaikanlagen im bebauten Raum grundsätzlich eine gute Idee sei. Best Practice Beispiele aus der Region stellten danach die Bürgermeister aus Dülmen und Lotte, Carsten Hövekamp und Philip Middelberg vor.  Darüber hinaus zeigten Dr. Oliver Karnau vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe sowie Kai Wiegelmann von Green Formula Capital, Ideen für eine gelingende Nutzung von Photovoltaik Energie in ihren Bereichen auf.

Nach einer kurzen Pause folgten dann, bevor sich die Teilnehmenden noch ausreichend persönlich austauschen konnten, Vorträge über die rechtliche Zulässigkeit und Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik im bebauten Raum.

Friederike Wemmer bedankte sich in ihrem Schlusswort bei allen Teilnehmenden für das Interesse an dem Format und machte deutlich, dass die Weiterverfolgung der in der Veranstaltung aufgezeigten Ideen wichtig sei, „damit wir gemeinsam unsere Ziele im Bereich der Energiewende erreichen werden.“

Neuer Factsheet veröffentlicht: Solarenergie

Wie schon in der Newsletter-Ausgabe Januar angekündigt, wird die Arbeitsgruppe Energiewende Factsheets veröffentlichen und aktualisieren, um über Themen wie Photovoltaik, nachhaltigen Wasserstoff, Biomasse, Energienetze u.v.m. im Regierungsbezirk Münster zu berichten. In den Factsheets finden sich Informationen zu zentralen rechtlichen Grundlagen, zum Genehmigungsverfahren bis hin zu Beratungsangeboten der Bezirksregierung Münster. Nach dem ersten Factsheet zum Stand der Windenergie finden Sie unter dem folgenden Link nun den zweiten Facthsheet zum Thema Solarenergie: