Newsletter Energiewende 01/2024
Die Bezirksregierung Münster hat die Darstellung ihres täglichen Strommarktmonitors aktualisiert: Statt einer morgendlichen Momentaufnahme zeigt der Monitor auf der Internetseite der Bezirksregierung sowie ihren Social-Media-Kanälen Instagram, Facebook und X jetzt den Gesamtverbrauch, die Gesamterzeugung (unterteilt in erneuerbare und konventionelle Erzeugung) sowie den Anteil erneuerbarer Energien an der Erzeugung in NRW jeweils vom Vortag.
Die Veröffentlichung erfolgt werktäglich bis 9 Uhr auf Grundlage der Daten des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW.
Bisher zeigte die Grafik seit Anfang 2023 den Stromverbrauch, die Erzeugung in NRW (unterteilt in konventionelle und erneuerbare Erzeugung) und den Strommarktpreis werktäglich Stand 9 Uhr als Momentaufnahme des Strommarktmonitors des LANUK. Die neue Darstellung zeigt nun den realen Anteil erneuerbarer Energien an der täglichen Stromerzeugung in NRW.
Den Bezirksregierungen kommt bei der Umsetzung des Ziels der Landesregierung, Nordrhein-Westfalen zur ersten klimaneutralen Industrieregion Europas zu entwickeln, eine Schlüsselrolle zu. Bei der Bezirksregierung Münster wird das Thema „Erneuerbare Energien“ in einer abteilungsübergreifenden Arbeitsgruppe forciert, die von Abteilungsdirektorin Dr. Christel Wies (u.a. Umwelt und Immissionsschutz) und Abteilungsdirektor Ralf Weidmann (u.a. Regionalplanung und Wirtschaftsförderung) gemeinsam geleitet wird. In diesen Abteilungen sowie der Abteilung, die sich u.a. mit dem Thema Verkehr und Leitungsgenehmigungen beschäftigt, befinden sich die wesentlichen Dezernate des Hauses, die durch Planung und Genehmigungsverfahren die Voraussetzungen für die Infrastruktur der Energiewende schaffen.
Windkraft: Bürgerenergiegesetz NRW ist in Kraft
DÜSSELDORF. Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat noch im Dezember das Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden und Kommen an der Windenergieerzeugung in Nordrhein-Westfalen (Bürgerenergiegesetz NRW - BürgEnG) verabschiedet. Damit werden Bürgerinnen und Bürger sowie die Kommunen künftig verbindlich am finanziellen Gewinn von Windenergieanlagen. Das Gesetzes ist es, die Akzeptanz der Windenergie zu steigern und der Ausbau der Windenergie zu beschleunigen. Das Gesetz ist am 28. Dezember 2023 in Kraft getreten.
Zweck dieses Gesetzes ist es, durch die finanzielle Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Bau und Betrieb von neuen Windenergieanlagen ein größtmögliches Maß an Akzeptanz und Teilhabe zu erreichen. Daher soll das Gesetz auch dazu beitragen, die regionale Wertschöpfung im Umfeld von Windenergieanlagen zu erhöhen, die Akteursvielfalt in der Energiewende zu steigern und die Erfolgschancen für Windenergieprojekte durch sinnvolle Kommunikations- und Beteiligungsprozesse unter Einbezug aller relevanten Anspruchsgruppen vor Ort zu verbessern. (Artikel 1 des Gesetzes)
Eine bundeseinheitliche Beteiligungsverpflichtung gibt es nicht. Über die Einrichtung einer Online-Transparenzplattform sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Standortgemeinden in die Lage versetzt werden, angewandte Beteiligungsmodelle zu vergleichen, um zu sachgerechten Beteiligungsvereinbarungen zu kommen. Treffen Projektentwickler und Standortgemeinden keine individuellen Vereinbarung, werden Anlagenbetreiber verpflichtet, 0,2 Cent für jede erzeugte kWh an die Kommunen zu zahlen. Anwohner:innen sollen zudem ein Investitionsangebot mittels Nachrangdarlegen erhalten (in Höhe bis zu 20 Prozent des Vorhabens). Wird dieses nicht oder nicht fristgerecht umgesetzt wird, erhält die Standortkommune eine Abgabe von 0,8 Cent je Kilowattstunde.
Wasserstoff: Thyssenkrupp-Tochter Nucera erwartet operativen Verlust im zweistelligen Millionen-Euro-Bereich
DORTMUND. Der Elektrolyse-Spezialist Thyssenkrupp Nucera erwartet im laufenden Geschäftsjahr 2023/24 zwar ein weiteres Umsatzwachstum im mittleren zweistelligen Prozentbereich, geht aber zugleich von einem "operativen Verlust (Ebit) im mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich" aus. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur (18.12.2023) unter Berufung auf Unternehmensangaben. Das Hochlaufen des Wasserstoffgeschäfts mit großen Investitionen werde die Ergebnisse belasten. Zuletzt war Thyssenkrupp Nucera kräftig gewachsen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022/23 (per Ende September) erhöhte sich der Umsatz um 70 Prozent auf 652,8 Millionen Euro. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (Ebit) legte von 8,8 Millionen auf 23,8 Millionen Euro zu. Unter dem Strich verdiente die Konzerntochter mit 22,5 Millionen Euro ebenfalls ein Vielfaches mehr, nach sechs Millionen Euro im Vorjahr. Wie die WAZ berichtet (19.12.2023) hat Nucera seit dem Börsengang im Sommer 2023 eine Markkapitalisierung von 2,1 Milliarden Euro erreicht - und ist damit bereits mehr als halb so viel wert wie die Essener Konzernmutter, die weiterhin die Mehrheit der Unternehmensanteile hält. Rund 25 Prozent der Anteile hält der Mailänder Elektrochemie-Spezialist De Nora, der im hessischen Rodenbach Komponenten für die Nucera-Elektrolyseure herstellt. Aus den Erlösen des Börsengangs sollen die Investitionen finanziert werden. Laut WAZ macht sich Nucera Hoffnung auf einen Auftrag für eine 150-Megawatt-Elektrolyse-Anlage, die die Steag am Standort ihres Kohlekraftwerks Duisburg-Walsum errichten will. Ein Grund der Hoffnung: Kunde für den Walsumer Wasserstoff wäre das benachbarten Thyssenkrupp-Stahlwerk.