Wiederaufbauhilfe für Private und Unternehmen der Wohnungswirtschaft
Der Wiederaufbaufonds von Land und Bund hilft Geschädigten der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021. Die Bezirksregierungen prüfen die Online-Anträge.
Bezeichnung Förderprogramm
Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen
Wer wird gefördert?
Von der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 betroffene
- Privathaushalte (auch Mieter:innen),
- private Vermieter:innen,
- Unternehmen der Wohnungswirtschaft.
Was wird gefördert?
In erster Linie Maßnahmen zur Beseitigung unmittelbarer Schäden
- an Wohngebäuden (einschließlich Garagen und Stellplätzen, aber nicht in Gärten),
- an Hausrat.
Darüber hinaus unter anderem
- Maßnahmen des Denkmalschutzes (insofern von der Unteren Denkmalbehörde anerkannt),
- Mietausfälle (für bis zu sechs Monate nach Schadenseintritt),
- bestimmte notwendige Hochwasserschutzmaßnahmen (je nach Betroffenheit).
Wo ist der Antrag zu stellen?
Ausschließlich im Online-Förderportal des Heimatministeriums.
Wann ist der Antrag zu stellen?
Bis zum 30. Juni 2026.
Wann ist die Bezirksregierung Münster zuständig?
Die Bezirksregierung Münster ist in folgenden Fällen die zuständige Bewilligungsbehörde:
Im Regierungsbezirk Münster: für alle Anträge. Bitte beachten Sie, dass im Regierungsbezirk Münster nur aus folgenden Kommunen Anträge gestellt werden können:
- Stadt Bottrop,
- Stadt Castrop-Rauxel,
- Stadt Münster,
- Stadt Recklinghausen,
- Stadt Steinfurt.
Im Regierungsbezirk Köln (seit dem 31. Januar 2022) für alle Anträge aus folgenden Kommunen:
- Stadt Euskirchen,
- Gemeinde Kall,
- Stadt Schleiden,
- Stadt Zülpich.
Grundsätzlich gilt: Bei allen erlassenen Bescheiden ergibt sich die zuständige Bezirksregierung aus dem Aktenzeichen – unabhängig davon, welche Bezirksregierung auf dem Bescheid genannt ist:
- WA-01: Bezirksregierung Arnsberg
- WA-02: Bezirksregierung Detmold
- WA-03: Bezirksregierung Düsseldorf
- WA-04: Bezirksregierung Köln
- WA-05: Bezirksregierung Münster