Bezirksregierung
Münster

Wegenetzkonzepte (ländlich)

Wegenetzkonzepte (ländlich)

Ländliche Wege sind ein wesentlicher Infrastrukturbaustein, um ländliche Räume zu erschließen und zu entwickeln. Angesichts der finanziellen Situation vieler Kommunen im ländlichen Raum sind neue Lösungen gefragt, um das Wegenetz funktional zu erhalten. Die Bezirksregierung Münster fördert die Erarbeitung ländlicher Wegenetzkonzepte.

Wer wird gefördert? 

Gemeinden 

Wo kann gefördert werden? 

Die Förderung erfolgt ausschließlich innerhalb der für Nordrhein-Westfalen definierten Förder-/Gebietskulisse „Ländlicher Raum“. 

Was wird gefördert? 

Gegenstand der Förderung ist die Erarbeitung ländlicher Wegenetzkonzepte 

Wie sind die Konditionen? 

  • Der Fördersatz beträgt 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 50.000 Euro.
  • Die Umsatzsteuer ist förderfähig, sofern keine Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt.
  • Es ist nur eine Antragstellung pro Gemeinde zulässig. 

Wo ist der Antrag zu stellen? 

Die Antragsunterlagen sind bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat 33 (Ländliche Entwicklung, Bodenordnung) einzureichen. Für umfangreiche Anlagen kann auf Anfrage ein Datei-Uploadordner eingerichtet werden. Für die Antragstellung steht ein Antragsmuster zur Verfügung (siehe Downloads). 

Wann ist der Antrag zu stellen? 

Vor Maßnahmenbeginn muss der Antrag gestellt und bewilligt sein. Antragsstichtag ist der 31. Oktober eines jeden Jahres für den Ausführungszeitraum innerhalb des Folgejahres. 

Welche Rechtsgrundlage besteht? 

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung ländlicher Wegenetzkonzepte und der ländlichen Bodenordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz ergänzt durch den Leitfaden zur Erarbeitung ländlicher Wegenetzkonzepte. 

  • Richtlinie ländliche Wegenetzkonzepte  
  • Leitfaden zur Erarbeitung ländlicher Wegenetzkonzepte (s. Downloads)