ÖPNV - Qualität, Sicherheit, Service und Klimaschutz
Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität, der Sicherheit, des Service und des Klimaschutz im ÖPNV
Wer wird gefördert?
- Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich der Zweckverbände
- Öffentliche und private Verkehrsunternehmen
Was wird gefördert?
1. Projektbezogener Personaleinsatz und Sachmittel zur Verbesserung der Qualität, der Sicherheit und des Service im ÖPNV,
2. sonstige Maßnahmen im besonderen Landesinteresse (zum Beispiel anteilige Förderung der Investitionsmehrkosten von neuen gasbetriebenen Bussen gegenüber vergleichbaren Dieselbussen, Kofinanzierung von Abgasnachbehandlungssystemen für Busse im ÖPNV).
Wie sind die Konditionen?
- Projektförderung
- Über die Förderfähigkeit einschließlich der Förderart entscheidet das für das Verkehrswesen zuständige Ministerium im Einzelfall.
- Die Höhe der förderfähigen Kosten und der Fördersatz werden im Einzelfall festgesetzt.
Wer informiert weiter?
Das für das Verkehrswesen zuständige Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen.
Was ist zu beachten?
Eine Antragstellung ist jederzeit möglich.
Unverbindliche Informationsgespräche sind vorab möglich.
Wo ist der Antrag zu stellen?
Bezirksregierung Münster
Dezernat 25
Domplatz 1-3
48143 Münster