Internationaler Kulturaustausch
Kulturschaffende brauchen für ihre Arbeit Inspiration und die Auseinandersetzung mit dem Neuen, dem Fremden. Ziel der Förderprogramme und Auslandsstipendien der internationalen Kulturpolitik ist es daher, den Austausch zwischen Künstlerinnen und Künstlern sowie Kompanien und Institutionen aus Nordrhein-Westfalen mit internationalen Partnerinnen und Partnern zu fördern. Darüber hinaus soll das Profil des Landes Nordrhein-Westfalen als Kulturstandort im Ausland geschärft werden.
Bezeichnung Förderprogramm
Exportförderung - Auslandsauftritte nordrhein-westfälischer Künstlerinnen und Künstler und Gruppen
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Künstlerinnen und Künstler, Kompanien und Kultureinrichtungen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Auftritte (z.B. Gastspiele, Konzerte, Lesungen, Ausstellungen) im Ausland durch Zuschüsse zum Beispiel zu Reise- und Transportkosten, Honoraren, Übernachtungskosten, Katalogkosten oder Produktionskosten. Fördergegenstand sind in der Regel die der inländischen Partnerin oder dem inländischen Partner entstehenden Kosten bis zu einer Höhe von 10.000 Euro. Der Eigenanteil der Antragstellenden beträgt mindestens 10 Prozent der der inländischen Partnerin oder dem inländischen Partner entstehenden zuwendungsfähigen Kosten. Eine finanzielle Beteiligung der ausländischen Partnerinnen beziehungsweise Partner von mindestens 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten ist erforderlich.
Wie sind die Konditionen?
Anträge sind bis zum 31. Oktober 2025 bei der zuständigen Bezirksregierung über das Portal „Kultur.Web“ einzureichen. Bitte beachten Sie auch die erforderlichen Anlagen (Projektdatenblatt im Downloadbereich).
Bezeichnung Förderprogramm
Kooperationsförderung - Kooperationsprojekte mit internationalen Partnerinnen und Partnern
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Künstlerinnen und Künstler, Kompanien und Kultureinrichtungen sowie Gemeinden und Gemeindeverbände.
Was wird gefördert?
Gefördert werden internationale Kooperationsprojekte zwischen Künstlerinnen und Künstlern, Kompanien und Kultureinrichtungen in Nordrhein-Westfalen mit internationalen, insbesondere europäischen Partnerinnen und Partnern. Fördergegenstand sind in der Regel die der inländischen Partnerin oder dem inländischen Partner entstehenden Kosten. Der Eigenanteil der Antragstellenden beträgt bei kommunalen Projekten mindestens 20 Prozent der dem inländischen Beteiligten entstehenden zuwendungsfähigen Kosten, bei anderen Projekten 10 Prozent. Eine finanzielle Beteiligung der ausländischen Partnerinnen beziehungsweise Partner von mindestens 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten ist erforderlich. Gefördert wird bis zu zwei Jahre mit der Option auf eine einjährige Verlängerung.
Wo ist der Antrag zu stellen?
Anträge sind bis zum 31. Oktober 2025 bei der zuständigen Bezirksregierung über das Portal „Kultur.Web“ einzureichen. Bitte beachten Sie auch die erforderlichen Anlagen (Projektdatenblatt im Downloadbereich).
Zur Antragstellung
Antragstellung in Kulturweb: KULTUR.web Online-Antragsverfahren Login