Flurbereinigung
Durch Flurbereinigungsverfahren erhalten Grundbesitzer wirtschaftlich und ökologisch optimal neu geordnete Flächen. Dabei werden die Eigentumsrechte und die Landeskultur beachtet und bewahrt.
Bezeichnung Förderprogramm
Flurbereinigungsverfahren
Wer wird gefördert?
Teilnehmergemeinschaften
Was wird gefördert?
- Gemeinschaftliche Angelegenheiten (Vermessung, landwirtschaftlicher Wegebau, Naturschutz und Sonstiges)
- Maßnahmen der Dorfentwicklung
Wie sind die Konditionen?
Zu 1.:
Der Fördersatz beträgt 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausführungskosten, bei ILEK/LEADER-Umsetzung 80 Prozent
Zu 2.:
Der Fördersatz beträgt 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausführungskosten, bei ILEK-Umsetzung 40 Prozent, bei LEADER-Umsetzung 50 Prozent.
Wo ist der Antrag zu stellen?
Die Antragsunterlagen sind bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat 33 einzureichen.
Wann ist der Antrag zu stellen?
Vor Maßnahmenbeginn
Welche Rechtsgrundlage besteht?
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung.