Bezirksregierung
Münster

Flurbereinigung

Flurbereinigung

Durch Flurbereinigungsverfahren erhalten Grundbesitzer wirtschaftlich und ökologisch optimal neu geordnete Flächen. Dabei werden die Eigentumsrechte und die Landeskultur beachtet und bewahrt.

Bezeichnung Förderprogramm

Flurbereinigungsverfahren

Wer wird gefördert? 

Teilnehmergemeinschaften 

Was wird gefördert? 

  1. Gemeinschaftliche Angelegenheiten (Vermessung, landwirtschaftlicher Wegebau, Naturschutz und Sonstiges)
  2. Maßnahmen der Dorfentwicklung 

Wie sind die Konditionen? 

Zu 1.: 

Der Fördersatz beträgt 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausführungskosten, bei ILEK/LEADER-Umsetzung 80 Prozent 

Zu 2.: 

Der Fördersatz beträgt 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausführungskosten, bei ILEK-Umsetzung 40 Prozent, bei LEADER-Umsetzung 50 Prozent. 

Wo ist der Antrag zu stellen? 

Die Antragsunterlagen sind bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat 33 einzureichen. 

Wann ist der Antrag zu stellen? 

Vor Maßnahmenbeginn 

Welche Rechtsgrundlage besteht? 

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung.