Bezirksregierung
Münster

Flughäfen

Förderung von Flughäfen und Flugplätzen

Im Rahmen der Förderrichtlinie über die „Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Flugsicherheit, des Umweltschutzes und der Infrastruktur im Luftverkehr sowie zur Erforschung und Entwicklung innovativer Luftfahrttechnologien” gewährt das Land NRW Zuwendungen für Ausbau- und Erneuerungsmaßnahmen auf Flugplätzen. 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Flugplätze für die ausschließlich nicht gewerbliche allgemeine Luftfahrt einschließlich Segelfluggelände sowie Flugplätze, die auch Flughafendienstleistungen erbringen. 

Was wird gefördert?

Maßnahmen zur Verbesserung der Flugsicherheit, des Umweltschutzes und der Infrastruktur im Luftverkehr sowie zur Erforschung und Entwicklung innovativer Luftfahrttechnologien:

  • Flugplatzbetriebsflächen sowie ortsfeste Anlagen
  • Flugplatzhochbauten sowie flugplatzbezogene Anlagen
  • Fahrzeuge und flugplatzbezogene Geräte
  • Hindernisfreiheit
  • Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
  • Erwerb von Grundstücken
  • Planunterlagen und Gutachten
  • Planungsausgaben 

Wie sind die Konditionen?

Die Zuwendungen oder Zuweisungen werden als Projektförderung gewährt und liegen zwischen 65 und 80% (siehe Richtlinie). 

Wo ist der Antrag zu stellen?

Bezirksregierung Münster
Dezernat 26
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147 Münster

Welche Rechtsgrundlage besteht?

Als Rechtsgrundlagen dienen die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Flugsicherheit, des Umweltschutzes und der Infrastruktur zur Erforschung neuer Luftfahrttechnologien auf Flugplätzen sowie die §§ 23, 44 der Landeshaushaltsordnung NRW (LHO NRW).