Digitale Infrastruktur Koordination
Gewährung von Zuwendungen an Kreise und kreisfreie Städte zur Stärkung des kommunalen Kompetenzaufbaus durch Koordinatorinnen und Koordinatoren für digitale Infrastruktur für den flächendeckenden Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen (Richtlinie Digitale Infrastruktur-Koordination)
Wer wird gefördert?
Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen
Was wird gefördert?
Maßnahmen für den Einsatz von Koordinatorinnen und Koordinatoren für digitale Infrastruktur auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte mit dem Ziel, die folgenden Aufgaben wahrzunehmen:
- Aktive Unterstützung des Aufbaus digitaler Infrastruktur vor Ort mit dem Ziel der Verfahrensbeschleunigung.
- Wahrnehmung der Funktion einer koordinierenden Stelle und Clearing-Stelle, die für die Betreiber und Anbieter digitaler Infrastruktur – das umfasst Telekommunikationsnetze und Rechenzentren, die Kommunen, die Bezirksregierungen und das Land – ein zentraler Ansprechpartner in Fragen des Ausbaus digitaler Infrastruktur auf kommunaler Ebene ist.
- Unterstützung bei den erforderlichen Genehmigungen, das heißt insbesondere Vermitteln des Kontakts zu fachlich zuständigen Ansprechpersonen und Informationen über kommunale Vorgaben für die Genehmigung von Ausbauvorhaben im Bereich digitaler Infrastruktur.
- Zusammenführen des eigenwirtschaftlichen und geförderten Glasfaser- beziehungsweise Mobilfunk-Ausbaus auf der Grundlage einer Geoinformationssystem-basierten Ausbauplanung
Wie hoch ist die Förderung?
Max. 210.000 Euro für 36 Monate. Es handelt sich um eine Anteilsfinanzierung, der Fördersatz beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Zuwendung kann nur einmalig je Zuwendungsempfangendem gewährt werden.
Wann und wo ist der Antrag zu stellen?
Vor Beginn der Maßnahme ist ein Antrag bei der Geschäftsstelle Gigabit.NRW der örtlich zuständigen Bezirksregierung (Bewilligungsbehörde) zu stellen.
Alle Anträge müssen aufgrund des Außerkrafttretens der Förderrichtlinie spätestens bis zum 31.08.2027 bewilligt werden. Anträge sind daher unter Berücksichtigung der Prüf- und Bewilligungsdauern der zuständigen Bewilligungsbehörde hierfür rechtzeitig und vollständig einzureichen. Es empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde, um eine Bewilligung vor Außerkrafttreten der Förderrichtlinie sicherzustellen.