Denkmalschutz-Sonderprogramm
Baudenkmäler sind weit mehr als bloße Anschauungsobjekte der Geschichtsforschung. Sie zu erhalten ist von zentraler Bedeutung für die Attraktivität der Städte und Regionen.
Bezeichnung Förderprogramm
Denkmalschutz-Sonderprogramm XIV des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Wer wird gefördert?
Gemeinden und andere Gebietskörperschaften, Privatpersonen, Kirchen und sonstige Projektträger (z.B. Stiftungen oder Vereine)
Was wird gefördert?
Maßnahmen, die der Substanzerhaltung und Restaurierung von national bedeutsamen Kulturdenkmälern dienen. Es können auch Maßnahmen zur Erhaltung historischer Orgeln gefördert werden.
Wie sind die Konditionen?
Die Förderung erfolgt in der Regel als Fehlbedarfsfinanzierung in Höhe von bis zu 50 v.H. der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben nach Maßgabe der §§ 23, 44 LHO.
Wo ist der Antrag zu stellen?
Der Antrag ist schriftlich zu stellen bei der
Bezirksregierung Münster
Dezernat 35, Denkmalangelegenheiten
Domplatz 1 – 3
48143 Münster
Wann ist der Antrag zu stellen?
Der Antrag ist unter Beifügung eines Kostenvoranschlags und nach Möglichkeit einer denkmalrechtlichen Erlaubnis (bzw. mindestens eines Nachweises über die Eintragung in die Denkmalliste) bis zum 17.11.2025 8:00 Uhr bei der Bezirksregierung einzureichen.
Wer informiert weiter?
Bezirksregierung Münster
Dezernat 35
Domplatz 1–3
48143 Münster