Denkmalförderung
Denkmäler sind Zeugnisse der Geschichte. Was wären unsere Städte ohne ihre erhaltenswerten und kulturhistorisch wertvollen Stadtkerne inklusive ihrer Gebäude und Bereiche mit denkmalwerter Bausubstanz.
Bezeichnung Förderprogramm
Zuwendungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege (Förderrichtlinien Denkmalpflege) des Landes Nordrhein-Westfalen
Wer wird gefördert?
Natürliche Personen (private Denkmaleigentümmerinnen oder -eigentümer), juristische Personen des privaten Rechts, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Gemeinden
Was wird gefördert?
Maßnahmen zu Schutz und Pflege von Denkmälern, Erhalt und Instandsetzung der denkmalwerten Substanz
Wie sind die Konditionen?
Höhe der Zuwendung, bezogen auf die denkmalbedingten zuwendungsfähigen Ausgaben:
- natürliche Personen oder juristische Personen des privaten Rechts: 50 Prozent
- Gemeinden, Kirchen und Religionsgemeinschaften: 30 Prozent
Bagatellgrenze - die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen die folgenden Beträge übersteigen:
- Privatpersonen und juristische Personen des Privatrechts: 10.000,00 Euro
- Kirchen und Religionsgemeinschaften: 25.000,00 Euro
- Gemeinden: 50.000,00 Euro.
Die Förderhöchstgrenze beläuft sich grundsätzlich auf 350.000,00 Euro.
Wo ist der Antrag zu stellen?
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online im Landesportal. Den Link finden Sie in der rechten Spalte dieser Seite.
Bitte reichen Sie keine Anträge / Unterlagen in Papierform ein.
Wann ist der Antrag zu stellen?
Der Antrag ist bis zum 31.03.2026 zu stellen.
Welche Rechtsgrundlage besteht?
§ 35 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) in Verbindung mit der Förderrichtlinie Denkmalpflege:
Welche Voraussetzungen gibt es?
Eintragung in die Denkmalliste beziehungsweise endgültige Unterschutzstellung, Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde gemäß § 9 DSchG NRW, kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn.
Für kommunale Antragsstellende:
Das Gemeindefinanzierungsgesetz wie auch die Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung (Ziffer 2.6. VVG) sehen eine Beteiligung der Kommunalaufsicht im Rahmen der Förderverfahren mit Kommunen vor.
Hierfür werden antragstellende Kommunen – unabhängig von der jeweiligen Haushaltssituation – gebeten, den Fragebogen ausgefüllt den Antragsunterlagen an die Fachdezernate beizufügen. Bitte beachten Sie, dass dem Fragebogen zu investiven und konsumtiven Anteilen die Stellungnahme der Unteren Kommunalaufsicht zur Haushaltsverträglichkeit beizufügen ist.
Bei Anträgen von kreisangehörigen Kommunen, deren Haushalt nicht fiktiv ausgeglichen ist, ist die Stellungnahme der Unteren Kommunalaufsicht beizufügen.