Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes NRW
Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) des Landes Nordrhein-Westfalen umfasst Förderangebote sowohl für Vorhaben im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur als auch für die gewerbliche Wirtschaft.
Wirtschaftsnahe Infrastruktur
Mit den Zuwendungen sollen der Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur und der Tourismusinfrastruktur sowie weitere Maßnahmen zur Steigerung der Standortattraktivität gefördert werden, wenn sie
a) zur Sicherung und Schaffung von Beschäftigung und Einkommen und Erhöhung von Wachstum und Wohlstand,
b) zum Ausgleich von Standortnachteilen oder
c) zur Beschleunigung von Transformationsprozessen hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beitragen.
Wer wird gefördert?
- vorzugsweise Gemeinden und Gemeindeverbände
- juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen
- natürliche und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind
Für Vorhaben im Bereich der Bildungseinrichtungen:
- Gebietskörperschaften
- andere durch Gesetz vorgesehene Träger der beruflichen Bildung (Kammern, Innungen)
- juristische Personen des Privatrechts, die den gleichen Ausbildungszweck verfolgen wie öffentlich-rechtliche Träger
Für den Bau oder Ausbau von Forschungseinrichtungen:
- Rechtlich selbständige gemeinnützige, wirtschaftsnahe und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die nicht Teil einer Hochschule sind, keiner grundfinanzierten Wissenschaftsgemeinschaft angehören oder eine sonstige institutionelle Förderung von mehr als 20 Prozent zur Grundfinanzierung erhalten und ihren Geschäfts- und Forschungsbetrieb in Deutschland haben.
Was wird gefördert?
Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur einschließlich der Tourismusinfrastruktur sowie dem Ausbau der:
- Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten
- Anbindung von Gewerbebetrieben an das Verkehrsnetz sowie an Wasser- und Energieversorgungsnetze
- Geländeerschließung für den Tourismus sowie die Errichtung und Erweiterung öffentlicher Basiseinrichtungen des Tourismus
- Errichtung oder Ausbau von Gewerbezentren (Forschungs-, Telematik-, Technologie-, Gründerzentren bzw. -parks und ähnlichen)
- Errichtung, Ausbau und/oder Ausstattung von Einrichtungen der beruflichen Bildung
- Errichtung, Ersatz oder Modernisierung von Hafeninfrastruktureinrichtungen
- Bau oder Ausbau von Forschungsinfrastruktur im Sinne von Art. 2 Ziffer 91 AGVO (vorrangig zur Schaffung von notwendigen Standortbedingungen für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von KMU)
- Planungs- und Beratungsleistungen (eingeschränkt möglich)
- Erstellung integrierter regionaler Entwicklungskonzepte
- Regionalmanagement/Regionalbudget unter Beachtung der Vorgaben in Ziffer 4.2 Teil II B. des GRW- Koordinierungsrahmens
- Bis zum 31. Dezember 2026 befristet: Ausgaben für weitere Maßnahmen zur Steigerung der Standortattraktivität und der Wettbewerbsfähigkeit einschließlich regionaler Daseinsvorsorge
Wie sind die Konditionen?
- Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen sein.
- Die Gesamtfinanzierung muss unter Einbeziehung der Eigenbeteiligung nachweislich gesichert sein.
- Die Projektlaufzeit soll 36 Monate nicht überschreiten.
- Das Vorhaben unterliegt einer Zweckbindungsfrist von 15 Jahren nach dem physischen Abschluss des geförderten Projektes.
- Der Fördersatz beträgt in der Regel 60 Prozent der förderfähigen, nicht rentierlichen Ausgaben und kann unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu 90 Prozent erhöht werden.
- Die Fördermittel werden nachschüssig als Projektförderung ausgezahlt.
Wo ist der Antrag zu stellen?
Das komplette Förderverfahren ist landesweit bei den Dezernaten 34 zentralisiert, das heißt die Antragstellung erfolgt hier und die Förderzusage erfolgt ebenfalls durch die zuständige Bezirksregierung im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Bewilligung, nach der Entscheidung durch das Land NRW. Die Auszahlung und die Förderabwicklung erfolgen gleichermaßen durch die Dezernate 34 der Bezirksregierungen.
Wann ist der Antrag zu stellen?
Für die Antragstellung gibt es keine Fristen.
Ausnahme: Teilnahme an Aufrufen. Einzelheiten finden Sie auf der Internetseite zum EFRE NRW des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.
Vorhaben im Bereich der Tourismusinfrastruktur
Für Vorhaben im Bereich der Tourismusinfrastruktur erfolgt seit Juni 2017 ein der Antragstellung vorgeschaltetes Rankingverfahren.
Stichtage zur Einreichung der qualifizierten Projektskizzen bei den Bezirksregierungen sind der 1. Juni und 1. Dezember eines jeden Jahres.
Gewerbliche Wirtschaftsförderung (RWP)
Mit den Zuwendungen sollen Anreize geschaffen werden für die Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen in den besonders strukturschwachen Regionen des Landes (sogenannte C- und D- Fördergebiete). Ein weiteres Ziel ist die Verbesserung der Einkommensstruktur und die Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur.
Bezeichnung Förderprogramm
Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) des Landes Nordrhein-Westfalen
gewerbliche Förderung
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, wenn sie betriebliche Investitionen vornehmen
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionsvorhabe, durch die Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können zudem Maßnahmen zur Schulung und zur Markteinführung innovativer Produkte durchführen.
Zuwendungsfähig sind insbesondere folgende Vorhaben:
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte, ausgenommen reine Betriebsverlagerungen
- Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
- erstmaliger Erwerb bzw. erstmalige Errichtung einer Betriebsstätte innerhalb von 5 Jahren nach Gründung
- Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte und grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte
- Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten
- Investitionsvorhaben mit besonderen Energieeffizienzeffekten
- Investitionsvorhaben zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen
- Schulung in gewerblichen KMU, wenn diese Maßnahme für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens bzw. für seine weitere Entwicklung von besonderer Bedeutung ist
- Markteinführung neuer innovativer Produkte durch KMU in der Gründungsphase, die maßgeblich vom Unternehmen selbst entwickelt worden sind
Wie sind die Konditionen?
Die Unternehmen erhalten eine Förderung zwischen zehn und 50 Prozent der Investitionssumme.
Wo ist der Antrag zu stellen?
NRW.BANK
Hauptsitz Münster
Friedrichstraße 1
48145 Münster
Telefon: 0211 91741-4800
E-Mail: info[at]nrwbank.de (info[at]nrwbank[dot]de)
Während des Genehmigungsverfahrens gibt die Bezirksregierung gegenüber der NRW.BANK eine ordnungspolitische und fachliche Stellungnahme ab.
Wann ist der Antrag zu stellen?
Die Antragstellung erfolgt vor Beginn des Vorhabens schriftlich unter Verwendung der vorgeschriebenen Formulare bei der NRW.BANK in Münster.
Welche Rechtsgrundlage besteht?
Richtlinie für die Gewährung von Finanzierungshilfen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes im regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie gewerbliche Wirtschaft) / Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie vom 1. März 2024
Wer informiert weiter?
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW