Bezirksregierung
Münster

Berufsschulbesuch – Fahrtkosten

Landeszuschuss zu den Fahrtkosten bei auswärtigem Berufsschulbesuch

Fahrtkostenerstattung für Berufsschüler:innen in Splitterberufen, die Fachklassen außerhalb des Nordrhein-Westfalens besuchen

Wer wird gefördert?

Berufsschüler:innen mit Ausbildungsverträgen in sogenannten Splitterberufen, die mangels entsprechender Beschulungsmöglichkeiten im Lande Fachklassen außerhalb Nordrhein-Westfalens besuchen und deshalb auswärts wohnen müssen

Was wird gefördert?

Fahrtkosten (Erstattung von Fahrtkosten)

Wie sind die Konditionen?

Ein Zuschuss wird nur gezahlt, wenn:

  • Ein Ausbildungsvertrag in einem sogenannten Splitterberuf
  • Keine Beschulungsmöglichkeit in Nordrhein-Westfalen vorhanden ist
  • Die Beförderungskosten den Eigenanteil von 50 Euro in dem Monat übersteigen

Welche Unterlagen sind vorzulegen?

  • Antragsformular
  • Schulbescheinigung
  • Fahrkarten
  • ggf. schriftliche Bestätigung mitgenommener Personen

Wo ist der Antrag zu stellen?

Anträge sind an die zuständige Bezirksregierung zu richten. Die Bezirksregierung entscheidet über den Antrag und zahlt den Zuschuss aus.

Gibt es weitere Hinweise?

Es werden die Kosten der wirtschaftlichsten Beförderung bis zu einem Höchstbetrag von 50 Euro pro Fahrt erstattet, wenn sie den Eigenanteil von 50 Euro in dem Monat übersteigen.

Pro Schuljahr können bis zu vier Hin- und Rückfahrten (Hin- und Rückfahrt = eine Fahrt) geltend gemacht werden. Anreise zu Beginn und Abreise nach Ende des Unterrichtszeitraums zählen als eine Fahrt

Für jeden Unterrichtsblock ist ein separater Antrag zu stellen.

Welche Rechtsgrundlage besteht?

RdErl. des Ministeriums für Schule und Bildung vom 08.02.1980