Baufachliche Prüfung und Beratung
Die Bezirksregierung Münster ist Bewilligungsbehörde für eine Vielzahl von Fördermaßnahmen. Handelt es sich bei dem beantragten Projekt um eine Baumaßnahme, ist in der Regel eine baufachliche Prüfung notwendig. Diese erfolgt durch die Bauingenieur:innen unseres Dezernats 35.
Neben weiteren Aufgaben unterstützen unsere Mitarbeiter:innen zudem bei der Errichtung und dem Betrieb von Landeseinrichtungen für geflüchtete Personen in unserem Regierungsbezirk.
Baufachliche Prüfung
Die baufachliche Prüfung und Beratung erstreckt sich auf eine Vielzahl von Förder- und Zuwendungsmaßnahmen im Regierungsbezirk. Im Rahmen der Krankenhausförderung besteht die landesweite Zuständigkeit.
Mit unserem interdisziplinären Team aus Ingenieur:innen verschiedener Fachrichtungen unterstützen wir die jeweils zuständigen Dezernate innerhalb unserer Behörde bei der Prüfung von Zuwendungsmaßnahmen und beraten die Antragssteller bei der Erstellung der notwendigen Unterlagen.
Abhängig von dem jeweiligen Förderprogramm werden die geprüften und bewilligten Maßnahmen von der Antragsstellung bis zur Fertigstellung begleitet und mit der Prüfung des Schluss-Verwendungsnachweises abgeschlossen. Wichtige Aspekte der Prüfung sind die wirtschaftliche und sparsame Verwendungen der Fördergelder sowie die Einhaltung des Vergaberechts. Mit unserer Prüfung leisten wir Unterstützung bei der Planung und Realisierung von Bau- und Infrastrukturmaßnahmen im Land NRW und tragen so zu einer nachhaltigen Entwicklung unseres Regierungsbezirks bei.
Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete
Für die Errichtung und den Betrieb aller Landesunterkünfte für geflüchtete Personen sind die lokalen Bezirksregierungen zuständig. Mit ihrer fachlichen Expertise unterstützen die Mitarbeiter:innen des Dezernats 35.06 das zuständige Dezernat 20 bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe im Regierungsbezirk Münster. Diese Unterstützung beinhaltet beispielsweise die Beratung zur Einhaltung technischer und rechtlicher Standards, die Koordinierung und baufachl. Begleitung notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen sowie die Errichtung von Notunterkünften in akuten Krisensituationen.