Bezirksregierung
Münster

Schüler:innenaustausch mit Schulen in Frankreich

Schüler:innenaustausch mit Schulen in Frankreich

Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW)

Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) fördert interkulturelle Austauschmaßnahmen zwischen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Deutschland und Frankreich. Über die einzelnen Förderprogramme, die Antragsvoraussetzungen und die Antragsverfahren informiert das DFJW auf seiner untenstehenden Homepage.

Was wird gefördert?

Maßnahmen, die in Frankreich stattfinden

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind die Schulen über ihre Schulträger

Wie sind die Konditionen?

Pro Maßnahme werden max. 35 Teilnehmende gefördert. Die Dauer des Austauschprogramms soll einschließlich Fahrt mindestens 4 Übernachtungen am Ort betragen, (der Anreise- und Abreisetag wird als ein Tag gerechnet), maximal 21 Tage

  • Mindestens die Hälfte der für die Begegnung angesetzten Zeit soll gemeinsam mit den französischen Partnerschüler:innen in Form gemeinsamer schulischer Veranstaltungen oder Projektarbeit verbracht werden.
  • Es wird in der Regel im 2-Jahres-Turnus gefördert. Bilinguale Schulen mit Deutsch-Französischem Zweig können jährlich einen Zuschuss beantragen.
  • Der Fahrtkostenzuschuss erfolgt als Kilometerpauschale. Die Berechnung des Zuschusses des DFJW basiert auf der Distanz zwischen dem Abfahrtsort und dem Ort der Begegnung, einem von der Art der Reise abhängigen Koeffizienten und der Anzahl der Teilnehmer. Eine evtl. Kürzung aufgrund eines hohen Antragvolumens ist nicht ausgeschlossen.

Wo ist der Antrag zu stellen?

Anträge werden über die Online-Plattform des DFJW gestellt. (Rechte Seitenleiste)

Parallel muss der Antrag in Papierform/digital bei der

Bezirksregierung Münster 
Dez. 48 
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147 Münster 

eingereicht werden.

Wann ist der Antrag zu stellen?

Bis zum 15. Dezember für das nachfolgende Haushaltsjahr muss der Antrag im Onlineportal des DFJW und bei der Bezirksregierung eingegangen sein

Was ist dem Förderantrag beizufügen?

  • Das Programm der Veranstaltung
  • Das pädagogische Konzept
  • Der unterschriebene Antrag

Weitere Förderungsmöglichkeiten über das DFJW

  • Drittortbegegnungen
  • Trilateraler Schulaustausch
  • Schulbegegnungen grenznaher Partner
  • Besondere Projekte bzw. Ausschreibungen (zum Beispiel: IN-Projekte und FOKUS)

Informationen über die einzelnen Austauschprogramme finden Sie auf den Seiten des DFJW (Rechte Seitenleiste)