Die Bedeutung der Gewässer und Deiche
Gewässer prägen unsere Landschaft und spielen eine wichtige Rolle für Natur, Mensch und Wirtschaft. Sie erfüllen zahlreiche Funktionen, etwa im Wasserabfluss und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Doch Flüsse und Seen können auch eine Gefahr darstellen, wenn ihr Wasser über die Ufer tritt. Um Menschen und die entsprechende Raumnutzung bei Hochwasser zu schützen, wurden im Laufe der Zeit Deiche gebaut – künstliche Schutzwälle, die das Wasser in seinem vorgesehenen, oftmals künstlich geschaffenen, Lauf halten sollen. Die Bezirksregierung Münster überwacht im Rahmen der Gewässer- und Deichaufsicht, dass alle Gewässer hin zu einem guten Zustand entwickelt oder in diesem erhalten bleiben, keine ihre Funktion beeinträchtigenden Maßnahmen erfolgen sowie ein der umgebenden Raumnutzung angepasster Hochwasserschutz gewährleistet ist.
Ein gut unterhaltenes Gewässer erfüllt zahlreiche wichtige Aufgaben für Natur und Mensch. Deshalb steht an erster Stelle, das Gewässerbett so zu erhalten oder zu gestalten, dass die Erfüllung aller Funktionen sichergestellt ist. Dazu gehört vor allem die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses. Insbesondere in beengten Abschnitten ist auch die Stabilität der Ufer entscheidend: Diese sollen geschützt und mit standortgerechter Vegetation bewachsen sein. Die Pflanzen stabilisieren das Ufer, bieten Lebensräume und tragen wesentlich zur ökologischen Qualität des Gewässers bei. Um die natürlichen Funktionen der Gewässer zu erhalten, ist ihre ökologische Funktionsfähigkeit zu sichern und zu fördern. Dazu zählt beispielsweise, dass Flüsse Wasser, Schwebstoffe oder auch Eis abführen oder zurückhalten können.
Im Rahmen sogenannter Gewässerschauen werden diese Aspekte vor Ort sorgfältig untersucht. Dabei werden Schwachstellen sowie Entwicklungspotenziale ermittelt. Die Bezirksregierung Münster überprüft unter anderem, ob Uferrandstreifen ordnungsgemäß vorhanden und sachgerecht genutzt werden, denn gerade diese Bereiche sind wichtig für den Gewässerschutz. Auch bauliche Anlagen in und an den Gewässern werden regelmäßig kontrolliert, um mögliche Gefahren – insbesondere für den Hochwasserabfluss – sowie potenzielle Verunreinigungsquellen frühzeitig zu erkennen. Darüber hinaus werden unsachgemäße Veränderungen am Gewässer festgestellt und bewertet. Gleichzeitig wird stets geprüft, wie das Gewässer ökologisch aufgewertet und näher an seinen natürlichen Zustand zurückgeführt werden kann.
Obwohl Gewässer wertvolle Lebensräume darstellen, können sie auch erhebliche Gefahren auslösen. Hochwasser treten naturgemäß immer wieder auf und können dort Schäden verursachen, wo das Umfeld intensiv genutzt wird. Um Menschen, Siedlungen und Infrastruktur zu schützen, hat der Mensch im Laufe der Zeit an den Ufern eingegriffen, insbesondere an den Böschungen, die wesentlicher Bestandteil des Gewässers sind. Die Ufer wurden befestigt, umgestaltet oder künstlich erhöht. Zudem entstanden Bauwerke wie Deiche, Schutzmauern und weitere Hochwasserschutzanlagen, die verhindern sollen, dass Hochwasser großflächige Schäden verursachen.
Deiche, Schutzmauern und weitere Hochwasserschutzanlagen sind besondere Uferbauwerke, die der Aufsicht der Bezirksregierung Münster unterliegen. Für die Gewässer erster und zweiter Ordnung betreut die Bezirksregierung rund 70 km dieser Anlagen, einschließlich bekannter Deiche an Ems, Lippe und Emscher.
Um die Schutzfunktion der Deiche dauerhaft sicherzustellen, finden jährlich Deichschauen statt. Fachleute der Wasserbehörde befahren oder begehen die Deichabschnitte, kontrollieren den Zustand und identifizieren Schwachstellen, um erforderliche Maßnahmen einzuleiten. Häufig werden bereits bei der Deichschau vor Ort erste Lösungen entwickelt und anschließend in die Wege geleitet.
Mit der kontinuierlichen Kontrolle und teils eigener Unterhaltung von Gewässern und Deichen leistet die Bezirksregierung Münster einen wichtigen Beitrag zum Natur- und Hochwasserschutz – damit Landschaften lebenswerte Räume bleiben, Risiken frühzeitig erkannt und minimiert werden können, sowie für den Hochwasserschutz innerhalb eines vorgesehenen Sicherheitsniveaus Sorge getragen wird.