Am heutigen Freitag (19. Dezember 2025) endet die Einwendungsfrist im Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Ortsumgehung Warendorf im Zuge der Bundesstraße 64. Bürger:innen und Vertreter:innen der Interessengemeinschaft Warendorf Süd e.V. übergaben rund 300 Einwendungen gegen die Pläne von Straßen.NRW gestern persönlich in der Bezirksregierung am Domplatz in Münster (siehe Foto).
Die Abgabe von Einwendungen und Stellungnahmen war auf mehreren digitalen und analogen Übermittlungswegen möglich, so dass eine genaue Zahl erst in den kommenden Wochen feststehen wird. Die Bezirksregierung übergibt die gesammelten Einwendungen und Stellungnahmen anschließend dem Vorhabenträger zur Prüfung und Gegenäußerung. Davon ist dann der weitere Gang des Verfahrens abhängig, eine starre Frist für die Gegenäußerung des Vorhabenträgers gibt es nicht.
Sobald die Gegenäußerungen des Vorhabenträgers vorliegen, werden alle Einwendungen und Stellungnahmen in einem Erörterungstermin unter der Leitung der Bezirksregierung zwischen dem Vorhabenträger und denjenigen, die Einwendungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, diskutiert und besprochen. Zu diesem Erörterungstermin wird rechtzeitig vorher eingeladen werden.
In diesem Erörterungstermin, der grundsätzlich nicht-öffentlich ist, sollen Informationen ausgetauscht und so weit möglich gemeinsame Lösungen erarbeitet werden. Weiteres Ziel des Anhörungsverfahrens ist es, alle für und gegen das Vorhaben sprechenden Gründe zusammenzutragen und so einen umfassenden Überblick zu erhalten. Im Laufe des Verfahrens wird sich auch zeigen, ob ein Überarbeitungsbedarf für die Planunterlagen besteht.
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungen wird die Bezirksregierung die Öffentlichkeit weiter informell und verfahrensbegleitend über wichtige Schritte des Verfahrens informieren. Den jeweils aktuellen Stand finden Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung unter der Rubrik „Verfahren und Bekanntmachungen“.